Ein Mediziner muss sich seit Montag vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Laut Anklage hat der 49-Jährige in seiner Praxis in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) unberechtigterweise etliche Male und jahrelang Patienten Betäubungsmittel verschrieben, wenn sie das wollten. Jedes Mal wohl ohne ärztliche Diagnose. Unter anderem ging es um Cannabis, Methadon und Medikamente gegen ADHS.
Beim Prozessauftakt schwieg der angeklagte Mediziner. Die Anklage wirft einer Angestellten des Arztes in dem Prozess in zwei Fällen Beihilfe vor.
Betäubungsmittel gegen Geld, Patienten bestellten per Whatsapp
In rund zehn Fällen soll der Mediziner jeweils pauschal 1.500 Euro für die Verordnung von Betäubungsmitteln verlangt haben. Einige Patienten bestellten zum Beispiel Cannabis laut Anklage per Whatsapp bei dem Mediziner. Bei der mitangeklagten Angestellten sollen bereits unterschriebene Blanko-Rezeptscheine gelegen haben, die sie dann den Patienten überreichte.
Mediziner aus Weinheim wurde 2022 die Approbation entzogen
Im Juni 2022 war dem Mann rechtskräftig die Approbation entzogen worden. Doch auch danach, so die Staatsanwaltschaft, habe er als Arzt weitergearbeitet und unerlaubt Betäubungsmittel abgegeben. Im Juni 2023 durchsuchte die Polizei dessen Praxis. Dabei fanden Ermittler laut Anklage 42 Gramm Ecstasy.
Das Gericht hat die Verhandlungstermine bis zum 18. April angesetzt.
Regelung für Cannabis-Verschreibung in Deutschland
Seit 2017 kann Cannabis in Deutschland als sogenannte Einzelfall-Alternative für Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs verschrieben werden. Neben cannabishaltigen Fertig-Arzneimitteln sind bei entsprechenden Indikation unter anderem Cannabisblüten in pharmazeutischer Qualität verfügbar und können per Rezept über Apotheken bezogen werden.