Einspruch der Bahn wieder gescheitert

Lokführer dürfen weiterstreiken

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Die Lokführer der GDL dürfen weiterstreiken. Die Bahn hat es auch in zweiter Instanz nicht geschafft, den Streik zu verhindern. Im Arbeitskampf befinden sich auch das Flughafen-Sicherheitspersonal, Flugbegleiter sowie Busfahrerinnen und Busfahrer von privaten Unternehmen.

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