Für die durch das Hochwasser an Pfingsten geschädigten Menschen hat die rheinland-pfälzische Landesregierung bislang Soforthilfen in Höhe von 645.000 Euro ausgezahlt.
510 Anträge seien dafür von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht worden, teilte das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Landesregierung stellt die Mittel zur Soforthilfe den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung, die diese Gelder dann zielgerichtet den betroffenen Menschen zukommen lassen.
Höchste Summe geht nach Zweibrücken
Die höchsten Summen seien für Betroffene in der Stadt Zweibrücken mit 293.500 Euro und im Landkreis Südwestpfalz mit 189.500 Euro ausgeschüttet worden, berichtete das Innenministerium. Die Landesregierung hatte im Juni die Soforthilfen für betroffene Privathaushalte beschlossen.
Damit werden laut Ministerium Privatpersonen in den Landkreisen Südwestpfalz, im Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie in den Kreisen Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie den in kreisfreien Städten Trier und Zweibrücken unterstützt.
In Kirn-Sulzbach im Kreis Bad Kreuznach haben die von den Überschwemmungen betroffenen Bürgerinnen und Bürger insgesamt knapp 100.000 Euro Soforthilfe bekommen. Nach Angaben der Verbandsgemeinde Kirner Land hatten 46 Personen die Soforthilfe beantragt.
Höchstens 3.000 Euro pro Haushalt an Soforthilfe
Soforthilfe kann maximal in Höhe von 1.500 Euro pro Haushalt und bis zu 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt gewährt werden. Gedeckelt ist die Hilfe bei 3.000 Euro.
Sie kann beantragt werden von betroffenen Privatpersonen, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt wurden. Die Unwetter an Pfingsten hatten vor allem im Südwesten von Rheinland-Pfalz zu Überflutungen, Erdrutschen sowie voll gelaufenen Straßen und Kellern geführt.