Sie wollen rechtssichere Vorgaben für den Abschuss von Wölfen unter bestimmten Bedingungen. Zudem brauche es ein einheitliches aktives Wolfsmanagement über die Grenzen von Bundesländern hinaus, teilte der Förderverein der Deutschen Schafhaltung am Mittwoch mit.
Hintergrund ist ein einstimmiger Beschluss der Umweltminister-Konferenz (UMK) vom vergangenen Dezember. Danach soll ein schneller Abschuss eines Wolfs in Gebieten mit vermehrten Wolfsrissen möglich sein. Wölfe stehen allgemein in Deutschland unter strengem Naturschutz.
Gerichte in Niedersachsen stoppen genehmigten Wolfsabschuss
In Niedersachsen sollte das Schnellverfahren dann im Frühjahr erstmals angewandt werden. In der Region Hannover waren mehrfach Rinder von Wölfen getötet worden.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat jedoch im April entschieden, dass der Abschuss eines Wolfs verboten bleibt und die Ausnahmegenehmigung des Landes gestoppt. Das Gericht wies Beschwerden des zuständigen Landesamtes gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurück.
Beim Schnellverfahren muss nicht mehr eine DNA-Analyse zur Bestimmung eines einzelnen Tieres abgewartet werden. Stattdessen kann für 21 Tage in einem Radius von 1.000 Metern um den Fund eines gerissenen Nutztiers ein Wolf abgeschossen werden.
In Rheinland-Pfalz hatte sich trotz des UMK-Beschlusses zunächst nichts geändert. Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) erklärte, der Beschluss fließe in die Überarbeitung des bundesweiten Praxisleitfadens ein. Außerdem erfolge eine Abstimmung mit anderen Bundesländern.
Hochwasserschutz steht im Mittelpunkt des Treffens der Umweltminister
Nicht das Thema Wolf, sondern das Thema Hochwasser soll allerdings im Mittelpunkt der UMK stehen. Bis Freitag geht es in Bad Dürkheim um einen besseren Schutz vor Hochwasser und die Finanzierung der Maßnahmen. Das Thema stand ohnehin auf dem Programm, hat jedoch durch die jüngsten Katastrophen in Süddeutschland noch mehr Dringlichkeit.
Diskutiert wird unter anderem darüber, ob Klimaschutz und Klimafolgen-Anpassung als sogenannte Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden sollten. Das würde es den Kommunen zum Beispiel leichter machen, an Geld vom Bund für Schutzmaßnahmen zu kommen. Auch wird darüber beraten, ob eine Elementarschadenversicherung für Gebäudebesitzer künftig verpflichtend sein sollte, wie es einige Ministerpräsidenten zuletzt gefordert hatten.