Rechtsanspruch ab 2026

Noch viele offene Fragen bei Ganztagsbetreuung für Grundschüler

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Ab 2026 sollen Grundschüler in Rheinland-Pfalz ein Recht auf Ganztagsbetreuung haben. Aktuell gibt es noch Klärungsbedarf - unter anderem zur Finanzierung und zur Ferienbetreuung.

Noch knapp zwei Jahre haben die Kommunen und Grundschulen in Rheinland-Pfalz, um sich vorzubereiten: Ab August 2026 besteht dann für alle Erstklässler Anspruch auf Ganztagsbetreuung. In den folgenden Jahren wird der Anspruch ausgeweitet, bis er ab August 2029 für jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier gilt.

Das bedeutet, die Kinder müssen, wenn die Eltern das wollen, von Montag bis Freitag jeweils acht Stunden pro Tag betreut werden, inklusive Verpflegung am Mittag.

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Kommunen müssen sich an Finanzierung für Ganztagsbetreuung beteiligen

In manchen Grundschulen wurde schon angebaut, um zum Beispiel Platz für Mensen zu schaffen. Andere hadern noch mit der Finanzierung. Der Bund übernimmt zwar 70 Prozent der Investitionskosten über das Förderprogramm. Die Städte und Gemeinden müssen jedoch die übrigen 30 Prozent der Kosten selbst aufbringen. Die Investitionen müssen zudem bis 2028 umgesetzt und abgerechnet sein, um Förderung zu bekommen.

Manche Kommunen hoffen auf mehr finanzielle Unterstützung vom Land. Doch Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits abgewunken. Was das am Ende für Familien bedeuten kann, sagt Benno Neuhaus (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim: "Das heißt, wir werden dann am Ende ansonsten von den Eltern auch entsprechende Gebühren nehmen müssen, um diese ganzen Dinge finanzieren zu können."

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Wo werden die Grundschüler in den Ferien betreut?

Eine weitere Schwierigkeit für die Kommunen: Die Betreuung soll auch in den Ferien gewährleistet sein. Wie das zu schaffen ist, weiß auch Hubig noch nicht genau: "Da sind wir mit dem Bund auch weiterhin in Gesprächen, auch mit den Kommunen, um gemeinsam gute Lösungen zu finden."

Außerdem hatte das Bildungsministerium bereits mitgeteilt, dass die Kommunen die Betreuung von Grundschulkindern auch außerhalb der Schulen organisieren können, etwa in Horten oder über Kindestagespflege.

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