Arbeitsgericht Trier

Bischof Ackermann zu 20.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt

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Urteil am Arbeitsgericht Trier: Der Trierer Bischof Stephan Ackermann muss einer Bistumsmitarbeiterin 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ackermann hatte den Namen der Frau öffentlich in einer Konferenz genannt. Die Frau, die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannt ist, war in den 1980er Jahren von einem Priester missbraucht und zu einer Abtreibung gedrängt worden.

Das Gericht hatte zwar angeordnet, dass Bischof Ackermann persönlich zur Urteilsverkündung erscheint - doch dieser schickte seine Anwälte mit einer Vollmacht zum Termin. "Das kennt man von Kindergartenkindern", bewertet Hermann Schell von der Betroffeneninitiative MissBiT das Nichterscheinen Ackermanns.

Trier

Verfahren am Arbeitsgericht Trier Urteil: Bischof Ackermann muss Schmerzensgeld zahlen

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann muss einer Mitarbeiterin des Bistums 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Arbeitsgericht Trier heute entschieden.

Am Morgen SWR4 Rheinland-Pfalz

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SWR