Modell für weitere Städte in Rheinland-Pfalz?

Anwohnerparken in Koblenz: Mehr zahlen für größere Autos

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Autor/in
Christian Giese-Kessler
Oliver Nieder

Wer ein mit einem größeren Auto parkt, der braucht auch mehr Platz. Aber muss er deshalb auch mehr zahlen? In Koblenz startet im März ein solches Modell beim Anwohnerparken. Was denken die Verantwortlichen in anderen Städten in Rheinland-Pfalz?

Die Meldung sorgte für Aufsehen: Bei einer Bürgerbefragung in Paris stimmte jüngst eine Mehrheit dafür, die Parkgebühren für SUV und andere schwere Autos zu verdreifachen. Der Sondertarif soll zwar nur für Besucher gelten. Doch die Idee, Fahrer größerer Wagen mehr zahlen zu lassen, hat auch schon Rheinland-Pfalz erreicht. Genauer gesagt: Koblenz.

Kommunen können Gebühren für Anwohnerparken festsetzen

Rheinland-Pfalz hat den Kommunen erlaubt, die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbst zu regeln. Bislang kostete der Ausweis in Koblenz einheitlich 30,70 Euro im Jahr. Ab dem 1. März berechnet sich die Gebühr aus einem Jahresgrundbetrag von 23,40 Euro, multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern.

Koblenz findet Neuregelung gerecht

Größere Autos brauchen einfach mehr Platz, argumentiert die Stadt. Deren Sprecher Thomas Knaak findet die neue Regelung deshalb gerecht: "Weil die tatsächlich in Anspruch genommene Fläche, die das Fahrzeug zum Parken benötigt, zu Grunde gelegt wird. Für uns in der Stadt ist ja die Fläche relevant, die Fahrzeuge belegen, wenn sie herumstehen."

Kaiserslautern: Staffelung nach Größe wieder verworfen

Könnte Koblenz Vorbild für andere Städte sein? Kaiserslautern hat die Gebühr zum 1. Februar von 30 Euro auf 200 Euro im Jahr erhöht. Eine Staffelung nach Fahrzeuggröße stand im Raum, kam aber wieder vom Tisch. Der Grund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das eine größenbasierte Regelung der Gebühren in Freiburg beanstandet hatte. "Mit Blick auf eine rechtssichere Gebührenordnung hielt die Verwaltung eine Staffelung nach Fahrzeuggrößen nicht mehr für zielführend", erklärt ein Stadtprecher auf SWR-Anfrage.

Gericht kippte Stufentarif in Freiburg

Diese Bedenken teilt man in Koblenz nicht. Die Bundesrichter hätten unter anderem bei der in Freiburg eingeführten Gebührensatzung den Stufentarif gekippt. Deswegen würden nun in Koblenz die tatsächlichen Abmessungen der Fahrzeuge für die Berechnung zu Grunde gelegt. Maßgeblich hierfür sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte.

ADAC verweist auf Familien mit Bus

Beim ADAC ist man von dem Modell trotzdem nicht restlos überzeugt. Grundsätzlich mache eine Differenzierung nach der Größe des Autos schon Sinn. "Aber man muss natürlich dran denken, es fair zu halten. Es gibt Familien, die müssen einen VW-Bus fahren, weil sie drei oder vier Kinder haben", sagt Herbert Fuss vom ADAC Mittelrhein.

Mainz: Rechtssicher und praktikabel sollte es sein

Doch eine solche "Sozialklausel" hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls beanstandet. "Leider", wie man in der Stadt Mainz findet. Zwar hält man in der Landeshauptstadt eine Staffelung nach Autogröße grundsätzlich für vorstellbar. Aber "rechtssicher" sollte diese sein, und praktikabel: "Ein Modell wie in Koblenz, das Länge mal Breite berücksichtigt, scheint auf den ersten Blick recht aufwändig und schwerlich umsetzbar", heißt es aus der Stadtverwaltung.

Trier: Prüfen, sobald es technisch möglich ist

Ähnlich sieht man das in Trier: Dort stieg die Gebühr für das Anwohnerparken bereits im Januar von 30,70 Euro auf 200 Euro im Jahr an. Eine Staffelung nach Fahrzeuggröße, sozialen Aspekten oder Umweltkriterien hält man durchaus für sinnvoll und könnte auch geprüft werden, sobald das technisch möglich sei. Denn in Trier können die Menschen den Parkausweis komplett online beantragen und bezahlen. "Derzeit gibt es aber keine Möglichkeit, die Daten des Kraftfahrtbundesamtes zu Fahrzeugen mit diesem Verfahren zu koppeln", heißt es.

Die Stadt Koblenz weist unterdessen daraufhin, dass Bewohnerparkausweise, die bis zum 29. Februar 2024 ablaufen, noch zu den derzeit gültigen Konditionen verlängert werden können. Für Anwohnerinnen und Anwohner, deren Ausweis nach dem 29. Februar 2024 abläuft, gilt bei einer Verlängerung der neue Tarif.

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