Wahlkreise in RLP sollen teils neu zugeschnitten werden

Ampel und CDU einig

Einige Wahlkreise in RLP sollen neu zugeschnitten werden

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Damit die Stimmen bei Wahlen gleich viel wert sind, muss die Zahl der Stimmberechtigten in den Wahlkreisen etwa gleich groß sein. In Rheinland-Pfalz sind daher Anpassungen geplant.

In Rheinland-Pfalz ist der Neuzuschnitt einiger Wahlkreise geplant. Hintergrund ist, dass die Zahl der Stimmberechtigten in den Wahlkreisen im Land ungefähr gleich groß sein muss, um den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit zu gewährleisten. Betroffen seien sechs der 52 Wahlkreise in Rheinland-Pfalz, teilten die Parlamentarischen Geschäftsführer der beiden großen Fraktionen im Landtag, Martin Haller (SPD) und Martin Brandl (CDU), am Mittwoch mit. An der Gesamtzahl der Wahlkreise ändere sich jedoch nichts.

Neue Zuschnitte betreffen Zehntausende Bürger

Betroffen von den geplanten neuen Zuschnitten seien einige Zehntausend Bürger, so Haller und Brandl. Für die Menschen würden sich im Alltag keine Änderungen ergeben. Es gehe aber um Rechtssicherheit mit Blick auf die Landtagswahl 2026. Die geplanten Änderungen würden dabei so klein wie möglich, aber so groß wie nötig ausfallen, versicherten die beiden Parlamentarischen Geschäftsführer.

Die regierungstragenden Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die größte Oppositionspartei CDU wollen für die geplanten Änderungen des Landtagswahlgesetzes in der nächsten Woche eine gemeinsame Gesetzesänderung ins Parlament einbringen. Eine Verabschiedung des Gesetzes werde nach der Sommerpause erwartet, hieß es. Die Änderungen sollten dann am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft treten.

Diese Verbandsgemeinden und Wahlkreise sollen betroffen sein

  • die Verbandsgemeinde (VG) Gebhardshain vom Wahlkreis 2 (Altenkirchen-Westerwald) zum Wahlkreis 1 (Betzdorf/Kirchen-Sieg)
  • die ehemalige VG Bad Ems vom Wahlkreis 8 (Koblenz/Lahnstein) zum Wahlkreis 7 (Diez/Nassau)
  • die Ortsgemeinden der ehemaligen VG Bad Münster am Stein/Ebernburg, die Teil der VG Rüdesheim wurden, vom Wahlkreis 17 (Bad Kreuznach) zum Wahlkreis 18 (Kirn/Bad Sobernheim)
  • die ehemalige VG Hettenleidelheim vom Wahlkreis 40 (Donnersberg) zum Wahlkreis 42 (Bad Dürkheim)
  • die VG Deidesheim vom Wahlkreis 42 (Bad Dürkheim) zum Wahlkreis 43 (Neustadt an der Weinstraße)
  • die VG Lambrecht (Pfalz) vom Wahlkreis 43 (Neustadt an der Weinstraße) zum Wahlkreis 45 (Kaiserslautern II)

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