In Malsch gab es in einem Schwimmbad einen Angriff auf einen Bademeister.

Vorstoß von CDU-Politiker Linnemann

Mertin gegen schnelle Strafen für jugendliche Freibad-Gewalttäter

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Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hält wenig vom Vorstoß der Bundes-CDU, Gewalt in Freibädern noch am Tag der Tat zu bestrafen.

Für Mertin greift die Forderung des designierten CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann nach einer schnellen Bestrafung zu kurz. "Der Vorschlag Linnemanns vernachlässigt, dass das beschleunigte Verfahren nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung kommen kann - nämlich bei einem einfachen Sachverhalt beziehungsweise einer klaren Beweislage", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

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Bei jugendlichen Straftätern sei die Anwendung des beschleunigten Verfahrens unzulässig. "Vor diesem Hintergrund ist es zweifelhaft, ob die Voraussetzungen in den Schwimmbadfällen gegeben sind", so Mertin.

Linnemann hatte nach der wiederholten Gewalt in Berliner Freibädern eine konsequente Bestrafung von Tätern noch am Tattag gefordert. "Es braucht Schnellverfahren gegen Gewalttäter, das Justizsystem muss entsprechend organisiert werden", sagte er der "Bild am Sonntag". Wer mittags im Freibad Menschen angreife, müsse abends vor dem Richter sitzen und abgeurteilt werden.

Mertin: Keine rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord werfen

Mertin entgegnete nun, rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung sollten nicht eben mal "über Bord" geworfen werden. "Ich sehe deshalb auch keine Notwendigkeit, jetzt in Aktionismus zu verfallen und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu ändern", sagte der rheinland-pfälzische Minister. Er sei zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaften und die Gerichte das beschleunigte Verfahren in dafür geeigneten Fällen anwenden werden. Es sei aber kein Instrument für eine generelle Lösung der Probleme.

Zutritt zu Berliner Freibädern nur noch mit Ausweis

Nach wiederholter Gewalt ist der Eintritt in Berliner Freibädern seit Samstag nur noch mit einem Ausweis möglich. Der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister hatte strengere Einlasskontrollen der Polizei in Freibädern gefordert. Es gebe vor allem in Großstädten immer mehr Aggressionen und Respektlosigkeit gegenüber dem Aufsichtspersonal.

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