Egal ob Kajakfahrer, Schwimmer oder Stand-Up-Paddler – sie alle dürfen den Rhein im Naturschutzgebiet Fulder Aue-Ilmen Aue nicht mehr nutzen. Hintergrund ist eine neue Allgemeinverfügung, die die Natur schützen soll. Denn in diesem Teil des Rheins brüten Zug- und Rastvögel. Um sie das ganze Jahr zu schützen, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (kurz SGD) kürzlich eine entsprechende Verordnung erlassen.
Wegen zahlreicher Proteste lud die Behörde am Freitag die betroffenen Vereine und Kommunen zu dem runden Tisch ein. Eberhard Thiel, der Vorsitzende des Wassersportclubs Bingen-Kempten sagte anschließend, viele Redner der Vereine hätten angeboten, mit der Behörde zusammenzuarbeiten. Man wolle gemeinsam nach einer Lösung für alle suchen. Dafür sei es aber nötig, dass die SGD Süd die Anordnung zurücknehme. Entschieden wurde bislang nichts.
Wassersportvereine klagen gegen Verbot
Vier Vereine aus der Region klagen gegen das Wassersportverbot. Wie Thiel mitteilte, haben diese eine Kanzlei beauftragt, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist. Ihrer Meinung nach seien in diesem Verbotsverfahren Fehler gemacht worden. Möglicherweise wird sich bereits Anfang September das Verwaltungsgericht Mainz mit dem Thema beschäftigen.
Auch der Oberbürgermeister von Bingen, Thomas Feser (CDU), kritisiert das Nutzungsverbot. Bei ihm hätten sich einige Menschen gemeldet, die sich über die neue Allgemeinverfügung beschwert haben. In einem offenen Brief an die SGD hat Feser seine Kritik auch schriftlich formuliert. Darin beanstandet er unter anderem, dass die Stadt in die Entscheidung nicht miteingebunden worden sei. Sie sei über das Verbot auch vorab nicht informiert worden.
SGD räumt Fehler ein
Die SGD hat bereits zugegeben, Fehler im Umgang mit den Städten Bingen und Ingelheim gemacht zu haben. Auf SWR-Anfrage sagte eine Sprecherin, die Kommunikation sei nicht optimal gelaufen. Sie hätten sich lediglich mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen abgestimmt.
Trotzdem bleibe die Entscheidung weiterhin bestehen. Wie die Sprecherin mitteilte, handele es sich um ein europäisches Schutzgebiet. Die EU-Kommission habe im Frühjahr die Bundesrepublik Deutschland angemahnt, diese Gebiete zu schützen. Das heißt, dass in diesen Rheinauen keine Motorboote fahren dürfen, aber auch keine Ruderboote oder Stand-Up-Paddler. Die seien zwar leise, würden aber brütende und rastende Vögel trotzdem in die Flucht schlagen. Das sei durch anerkannte Ornithologen gut dokumentiert.
Bingens OB sieht durch Wassersportverbot Tourismus gefährdet
Zu den vier Vereinen, die jetzt klagen, zählen nach Aussage von Eberhard Thiel neben dem Wassersportclub auch der Motoryachtclub Bingen, die Wassersportfreunde Budenheim und der Yachtclub Ingelheim. Insgesamt hätten die Vereine fast 500 Mitglieder.
Unterstützt werden sie von Feser. Neben der Kritik an der fehlenden Kommunikation, finde er es auch befremdlich, dass das Naturschutzgebiet von heute auf morgen gesperrt worden sei. Damit sei das gesamte freizeitorientierte Leben am Fluss lahmgelegt worden. Dies betreffe auch den Tourismus, so Feser.
Wörtlich heißt es in seinem Schreiben an die SGD Süd: "Wie sich aus der Begründung ergibt, wurde diese weitreichende und einschneidende Maßnahme auf der Grundlage von unbelegtem "Hörensagen" und Vermutungen getroffen. Oder gibt es tatsächlich empirische Untersuchungen und wissenschaftlich belegte Erkenntnisse, die es auf einmal [...] erforderlich machen, jegliche Nutzung zu untersagen und das auch noch mit der Anordnung des Sofortvollzugs im "öffentlichen Interesse" zu verbinden?"
Naturschutz jetzt das ganze Jahr Wassersport im Rhein zwischen Bingen und Ingelheim ab sofort verboten
Sportboote, Yachten, Kajaks, Paddle Boards - sie alle dürfen das Naturschutzgebiet Fulder Aue–Ilmen Aue nicht mehr befahren.
Naturschutzgebiet war bisher nur zeitweise für Vereine gesperrt
Die neue Verordnung gilt seit Ende Juli. Bis dahin war das Naturschutzgebiet Fulder Aue-Ilmen Aue nur zwischen dem 15. Oktober und dem 31. März gesperrt.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Mainz-Bingen wird die Einhaltung des Verbots künftig kontrollieren. Wie genau diese Kontrollen aussehen sollen, wird nach Angaben eines Kreissprechers nach den Sommerferien besprochen. Außerhalb der Arbeitszeiten der Naturschutzbehörde, also abends und am Wochenende, wird die Wasserschutzpolizei die Einhaltung der Verordnung kontrollieren.