Ein Kajakfahrer fährt auf dem Rhein.

Kritik an neuer Verordnung

Vereine klagen gegen Wassersportverbot auf dem Rhein zwischen Ingelheim und Bingen

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Autor/in
Vanessa Siemers
SWR-Redakteurin Vanessa Siemers
Andreas Neubrech
Andreas Neubrech

Egal ob Kajakfahrer, Schwimmer oder Stand-Up-Paddler – sie alle dürfen den Rhein im Naturschutzgebiet zwischen Bingen und Ingelheim nicht mehr benutzen. Vier Vereine aus der Region klagen jetzt dagegen.

Hintergrund ist eine neue Allgemeinverfügung, die die Natur schützen soll. Denn ein Teil des Rheins liegt in dem Naturschutzgebiet Fulder Aue-Ilmen Aue. Dort brüten Zug- und Rastvögel. Um sie das ganze Jahr zu schützen, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (kurz SGD) nun eine entsprechende Verordnung erlassen.

Wassersportvereine klagen gegen Verbot

Vier Vereine aus der Region klagen jetzt dagegen. Wie der Vorsitzende des Wassersportclubs Bingen-Kempten, Eberhard Thiel, dem SWR mitteilte, haben die Vereine eine Kanzlei beauftragt, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist. Ihrer Meinung nach seien in diesem Verbotsverfahren Fehler gemacht worden. Näher darauf eingehen wollte er zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht.

Zu den vier Vereinen, die jetzt klagen, zählen seiner Aussage nach neben dem Wassersportclub auch der Motoryachtclub Bingen, die Wassersportfreunde Budenheim und der Yachtclub Ingelheim. Insgesamt hätten die Vereine fast 500 Mitglieder.

Bingens OB kritisiert Wassersportverbot auf dem Rhein

Auch der Oberbürgermeister von Bingen, Thomas Feser (CDU), kritisiert das Nutzungsverbot. Bei ihm hätten sich auch schon einige Menschen gemeldet, die sich über die neue Allgemeinverfügung beschweren. In einem offenen Brief an die SGD hat Feser seine Kritik nun auch schriftlich formuliert.

So finde er es befremdlich, dass das Naturschutzgebiet von heute auf morgen gesperrt worden sei. Damit sei das gesamte freizeitorientierte Leben am Fluss lahmgelegt worden. Dies betreffe auch den Tourismus, so Feser.

Stadt Bingen war laut Feser über Wassersportverbot nicht informiert

Des Weiteren kritisiert er, dass die Stadt in die Entscheidung nicht miteingebunden worden sei. Sie sei über das Verbot auch vorab nicht informiert worden.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Wie sich aus der Begründung ergibt, wurde diese weitreichende und einschneidende Maßnahme auf der Grundlage von unbelegtem "Hörensagen" und Vermutungen getroffen. Oder gibt es tatsächlich empirische Untersuchungen und wissenschaftlich belegte Erkenntnisse, die es auf einmal [...] erforderlich machen, jegliche Nutzung zu untersagen und das auch noch mit der Anordnung des Sofortvollzugs im "öffentlichen Interesse" zu verbinden?"

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Die neue Verordnung gilt seit Ende Juli. Bis dahin war das Naturschutzgebiet Fulder Aue-Ilmen Aue nur zwischen dem 15. Oktober und dem 31. März gesperrt. 

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Mainz-Bingen wird die Einhaltung des Verbots künftig kontrollieren. Wie genau diese Kontrollen aussehen sollen, wird nach Angaben eines Kreissprechers nach den Sommerferien besprochen. Außerhalb der Arbeitszeiten der Naturschutzbehörde, also abends und am Wochenende, wird die Wasserschutzpolizei die Einhaltung der Verordnung kontrollieren.

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