Mit dem Boot die Auenlandschaft bei Bingen genießen, Paddeln oder auch Schwimmen - das alles hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt per Verordnung verboten.
Damit sollen die Brut-, Zug- und Rastvogelarten in dem Naturschutzgebiet Fulder Aue-Ilmen-Aue das ganze Jahr über geschützt werden.
Das Naturschutzgebiet liegt am Rhein bei Bingen und erstreckt sich auf dem Gebiet von Gaulsheim, Nieder-Ingelheim und Frei-Weinheim im Kreis Mainz-Bingen. Es umfasst den Überschwemmungbereich des Rheins und die Inseln Fulder Aue und Ilmen Aue mit den Wasserflächen dazwischen.
Schutz galt bisher nur in den Wintermonaten
Das Naturschutzgebiet Fulder Aue–Ilmen Aue war bisher nur zwischen dem 15. Oktober bis zum 31. März geschützt. Laut einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums durften in dieser Zeit keinerlei Boote fahren, ankern oder Menschen im Uferbereich unterwegs sein.
Weil das Gebiet aber auch Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura-2000 ist, wird ihm eine ganzjährige herausragende Bedeutung zugeschrieben. Die Behörde in Neustadt hat deshalb das Verbot auf das gesamte Jahr ausgedehnt.
Verbot muss streng eingehalten werden
Die neue Verordnung wurde Ende Juli veröffentlicht, sie gilt mit sofortiger Wirkung. Wie sie kontrolliert werden soll, steht allerdings noch nicht fest. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Mainz-Bingen.
"Nach den Sommerferien werden Gespräche dazu stattfinden", sagt der Sprecher der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Bardo Faust. Dabei soll geklärt werden, wie die gut fünf Kilometer lange Strecke am Rhein zwischen Ingelheim und Bingen regelmäßig überprüft werden kann.
Außerhalb der Arbeitszeiten der Naturschutzbehörde, also abends und am Wochenende, wird die Wasserschutzpolizei die Einhaltung der Verordnung kontrollieren.
Wasser-Sport-Club Bingen Kempten überlegt Klage
Der Wasser-Sport-Club Bingen Kempten hat seinen Anleger in der Nähe der Ilmen-Aue und damit auch dort, wo künftig keine Sportboote mehr fahren dürfen. Die Clubmitglieder seien oft im Bereich der beiden Auen unterwegs gewesen, heißt es vom Verein.
Immer wieder hätten dort Bootsbesitzer bei schönem Wetter geankert und den Tag verbracht. Mit der neuen Verordnung geht das jetzt nicht mehr. Im Verein denkt man deshalb darüber nach, dagegen zu klagen.
Entschieden ist das aber noch nicht. "Rechtsmittel gegen die Allgemeinverfügung sind möglich“ heißt es von der zuständigen Behörde. Die Wassersportler haben jetzt einen Monat Zeit, eine Klage einzureichen.