Wenn Kontrolleur Benjamin Frank von der Mainzer Gewerbeaufsicht ein Geschäft betritt, dann gibt er sich bei der Geschäftsleitung erst einmal nicht zu erkennen, sondern bleibt "undercover".
Etwa eine Viertel Stunde lang beobachtet er dann die Kasse, um sicherzugehen, dass zumindest in dieser Zeit keine Feuerwerkskörper an Jugendliche verkauft werden.
Keine Böller an Jugendliche unter 18 Jahren
"Anders als in anderen EU-Ländern dürfen in Deutschland pyrotechnische Gegenstände der sogenannten Kategorie 2 nicht an Menschen unter 18 Jahren verkauft werden", erklärt Frank.
In diese Kategorie fallen etwa China-Böller und Raketen. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dagegen dürfen Jugendliche schon ab dem 12. Lebensjahr kaufen. Dazu zählen zum Beispiel Knallerbsen, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen.
Kotrolleur überprüft Kennzeichung der Feuerwerkskörper
In einem Supermarkt in Mainz-Drais prüft Benjamin Frank einzelne Verpackungen ganz genau und sieht nach, ob bestimmte EU-Prüfnummern darauf zu finden sind. Um etwaige Fake-Zulassungen zu entdecken, schreibt sich Frank einige Prüfnummern auch ab und kontrolliert später am PC, ob es diese auch wirklich gibt.
Außerdem achtet er darauf, dass auf den Verpackungen die richtigen Warnhinweise in deutscher Sprache aufgedruckt sind.
Sind Raketen und Böller sicher gelagert?
Bei seiner Kontrolle schaut sich Benjamin Frank auch den Tisch, auf dem die Feuerwerkskörper den Kunden präsentiert werden, ganz genau an. Besonders wichtig: Gibt es einen Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe?
Einzelne Böller oder Raketen, die nicht verpackt sind oder Feuerwerks-Packungen, die offen sind, reklamiert er sofort. "Das kommt aber relativ selten vor", erzählt Frank. Die meisten Geschäftsinhaber seien sehr umsichtig.
350 Kilogramm Feuerwerkskörper maximal im Lager
Die Menge der im Verkaufsraum ausgestellten Feuerwerkskörper darf 70 Kilogramm nicht überschreiten. Auch das Lager jedes Geschäftes überprüft der Kontrolleur der Gewerbeaufsicht. Hier darf die Menge der Feuerwerkskörper 350 Kilogramm nicht überschreiten.
Außerdem achtet er darauf, dass keine brennbaren Gegenstände oder Flüssigkeiten in der Nähe gelagert werden. Und selbstverständlich darf in dem Lager nicht geraucht werden.
Feuerwerk erst ab 31. Dezember erlaubt
Ein Hinweis ist Benjamin Frank von der Gewerbeaufsicht besonders wichtig: Das Böllern ist, auch wenn die Feuerwerkskörper schon jetzt verkauft werden, nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. In der Zeit davor und danach ist das Zünden von Raketen und Böllern gesetzlich verboten.
Silvester 2023 Hier darf in Mainz an Silvester nicht geböllert werden
Es ist so weit: Der letzte Tag des Jahres 2023 steht an. In Mainz gibt es viele Silvester-Partys. Raketen und Böller dürfen aber nicht überall gezündet werden.
Bis zu 150 Geschäfte in Rheinhessen werden kontrolliert
Benjamin Frank und seine Kollegen sind zwei Tage in Mainz und Rheinhessen unterwegs und kontrollieren in bis zu 150 Geschäften. Meistens sei wenig zu beanstanden, erzählt er. Immer wieder fehle hier und da ein Feuerlöscher, aber das sei schnell gelöst.
In den vergangenen Jahren habe er nur einmal Feuerwerkskörper entdeckt, die falsch gekennzeichnet waren. Fälschlicherweise seien diese ab 16 Jahren freigegeben gewesen, obwohl sie in eine andere Kategorie fielen. "Die entsprechenden Böller wurden dann aus dem Sortiment genommen", erinnert sich Frank.
Bei seiner Kontrolle in dem Supermarkt in Mainz-Drais fällt dem Fachmann von der Gewerbeaufsicht nichts auf. "Guten Rutsch und einen erfolgreichen Silvesterverkauf", wünscht Benjamin Frank dem Leiter des Marktes und macht sich auf den Weg zum nächsten Geschäft.