Der Angeklagte im Tankstellenmord uns sein Verteidiger im Gerichtssaal in Bad Kreuznach.

Landgericht Bad Kreuznach

Beweisaufnahme im Tankstellen-Mordprozess Idar-Oberstein abgeschlossen

Stand

Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen jungen Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein ist die Beweisaufnahme beendet worden. Zwei Anträge der Verteidigung wurden abgelehnt.

Zu Beginn entschied das Gericht über einen Befangenheitsantrag. Die Verteidigung war der Meinung, dass der psychiatrische Gutachter dem 50-jährigen Angeklagten gegenüber voreingenommen gewesen sei. Der Gutachter sei aufgrund bloßer Vermutungen zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei, so die Verteidigung. Das Gericht lehnte diesen Antrag am Montag jedoch ab. Die Feststellungen des Sachverständigen, mit denen der Befangenheitsantrag begründet wurde, seien aus dem Zusammenhang gerissen und verkürzt wiedergegeben, hieß es.

Angeklagter laut Gutachter voll schuldfähig

Aus Sicht des psychiatrischen Gutachters liegt bei dem Angeklagten keine krankhafte seelische Störung, also keine Psychose, vor. Er habe auch keine schwere Persönlichkeitsstörung. Am Tattag sei der 50-Jährige Mann aus Idar-Oberstein zwar alkoholisiert gewesen, so der Psychiater weiter, aber dadurch sei seine Steuerungsfähigkeit nicht vermindert gewesen.

Kein neues psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten

In einem weiteren Antrag hatte die Verteidigung gefordert, ein neues psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten erstellen zu lassen. Dabei schlug der Verteidiger eine Psychiaterin aus München vor. Diese habe sich auf die Auswirkungen der Coronamaßnahmen auf die Menschen spezialisiert.

Die Richter lehnten auch diesen Antrag ab. In der Begründung hieß es, dem Sachverständigen des ursprünglichen Gutachtens fehle es nicht an Sachkunde. Hingegen habe die Professorin aus München aus forensischer Sicht keine Erfahrung. Die forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Begutachtung, der Unterbringung und der Behandlung von psychisch kranken Straftätern befasst.

Beweisaufnahme geschlossen

Mit der Ablehnung dieser letzten beiden Anträge der Verteidigung hat das Bad Kreuznacher Landgericht die Beweisaufnahme geschlossen. Gleichzeitig wurden die Termine für die Plädoyers festgelegt. So werden die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage am 5. September plädieren und ihr gefordertes Strafmaß bekannt geben. Die Verteidigung wird dann vier Tage später ihre Sicht der Dinge darlegen und ebenfalls plädieren. Wann das Urteil verkündet wird, steht noch nicht fest.

Jungen Tankstellenmitarbeiter erschossen

Der Angeklagte soll im September vergangenen Jahres den 20-jährigen Mitarbeiter einer Tankstelle ermordet haben, weil der ihn mehrmals auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. Laut Anklage fuhr der 50-Jährige nach einem ersten Besuch der Tankstelle nach Hause, holte einen geladenen Revolver und kehrte dann in die Tankstelle zurück. Dort erschoss er den 20-jährigen Schüler aus Idar-Oberstein. Neben Mord wird dem Angeklagten auch unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen.

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Autor/in
SWR