Das Urteil solle auf Fehler überprüft werden, sagte Anwalt Alexander Klein. Dazu brauche man allerdings die schriftliche Urteilsbegründung, die nach seiner Einschätzung spätestens im Dezember vorliegt.
Die Verteidigung hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen und stattdessen auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des 50-Jährigen plädiert, der nach Einschätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte.
Staatsanwaltschaft wollte besondere Schwere der Schuld
Am Donnerstag hatte bereits die Staatsanwaltschaft angekündigt, dass sie in Revision geht. Auch von deren Seite liegt noch keine Begründung für diesen Schritt vor. Prozessbeobachter gehen aber davon aus, dass es dabei um die Frage nach der besonderen Schwere der Schuld gehen dürfte.
Der Täter, ein 50 Jahre alter Mann aus Idar-Oberstein, war am Dienstag wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert, hatte das Gericht aber keine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dabei geht es um die Frage, ob der Verurteilte nach 15 Jahren Haft bei guter Führung auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Eine Revision wird nach Gerichtsangaben vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt.
Täter war laut Gericht kooperativ
Die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz hatte in ihrer Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass es für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Strafrecht keinen Automatismus gebe. Zwar habe der Mord viel Leid bei der Familie des Opfers verursacht und sie und Zeugen traumatisiert.
Auf der anderen Seite sei der Täter nicht vorbestraft, habe sich freiwillig gestellt und bei der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt, sagte sie. Er habe offen seine Motive genannt, die wiederum zu der Verurteilung wegen Mordes geführt hätten. Außerdem habe er den Ermittlern die Zugangscodes zu Computer, Smartphone und anderen mobilen Rechnern gegeben, die andernfalls nur mit erheblichem Aufwand zu entschlüsseln gewesen wären. Damit habe der Täter den Ermittlern Zugang zu ihn belastenden Chats gewährt. All dies führte nach ihren Worten in der Abwägung dazu, keine besondere Schwere der Schuld festzustellen.
Mord an Tankstelle hatte für Entsetzen gesorgt
Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle in Idar-Oberstein hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Angeklagte hatte gestanden, sich aus Wut darüber, dass der Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, zu Hause eine illegale Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle den 20-Jährigen erschossen zu haben.
Nach Ansicht des Gerichts war die rechtsradikale Einstellung des 50-Jährigen und seine Feindschaft gegen den Staat das Hauptmotiv für die Tat. Den Kassierer habe er als Repräsentanten für den Staat und die aus seiner Sicht völlig verfehlte Corona-Politik gesehen.