Der Verteidiger forderte in seinem knapp zweistündigen Plädoyer, den Angeklagten nicht wegen Mordes zu verurteilen, sondern wegen Totschlags. Anders als von der Staatsanwältin vorgetragen, gebe es keine Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe. Auf ein konkretes Strafmaß wollte er sich nicht festlegen.
Auch habe der Angeklagte sein Opfer, den 20-jährigen Tankstellen-Kassierer in Idar-Oberstein, nicht willkürlich ausgesucht und ihn damit zu einem Stellvertreter-Opfer für seine Wut auf die Corona-Maßnahmen gemacht. Vielmehr habe die konkrete Situation den Anlass zur Tat gegeben. Nämlich, dass ihn ein nicht maskierter Tankstellenmitarbeiter zum Tragen einer Maske aufgefordert habe.
Es sei außerdem nicht auszuschließen, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt erheblich eingeschränkt gewesen sei, so sein Anwalt. Besonders die starke Alkoholisierung müsse berücksichtigt werden. Außerdem sei der Angeklagte nicht vorbestraft.
Letzte Worte des Angeklagten
Zum Schluss nutzte der Angeklagte sein Recht auf die letzten Worte eines Prozesses. Er äußerte sich nur kurz, sagte, dass er sich seinen Anwälten anschließe. Er habe noch nie eine Gerichtsverhandlung erlebt und es sei womöglich währenddessen untergegangen, wie leid ihm die Tat tue. "Ich kann die Zeit nicht zurückdrehen", mehr könne er nicht sagen.
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Am Montag hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. In ihrem über zweistündigen Plädoyer sprach die Staatsanwältin von einem heimtückischen Mord mit niedrigen Beweggründen. Außerdem müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.
Dossier: Tankstellenmord in Idar-Oberstein
Das Opfer, der 20-jährige Tankstellenmitarbeiter, habe keine Chance gehabt sich, zu verteidigen oder zu fliehen. Zudem habe der Angeklagte den jungen Mann als bloßes Objekt betrachtet, das austauschbar gewesen sei. Er habe den Tankstellenmitarbeiter stellvertretend für alle diejenigen getötet, die in seinen Augen für die Corona-Maßnahmen verantwortlich waren.
Urteil wird nächste Woche erwartet
Nach Angaben der Staatsanwältin ist er voll schuldfähig, auch wenn er vor der Tat Alkohol getrunken habe. Die Nebenklage schloss sich in ihrem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Das Urteil wird nächste Woche Dienstag erwartet.