17 Mal hatte der Mann auf sein Opfer eingestochen. Das Gericht verurteilte ihn am Donnerstag wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
Täter noch immer gefährlich
Offenbar hält das Gericht den Täter weiter für gefährlich. Obwohl der Angeklagte am Donnerstag mit Handschellen im Gericht saß, stellten sich während der Urteilsverkündung sechs bewaffnete Polizisten im Halbkreis um den Mann, die Übersetzerin und der Verteidiger mussten Abstand halten. Mit der Gefängnisstrafe von dreizehneinhalb Jahren liegt das Gericht knapp über dem Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Der Verurteilte habe paranoide Züge, sei aber nicht verrückt, so der Richter, deswegen sei er auch voll verantwortlich für seine Taten.
Opfer lag tot auf Feldweg in Bingen-Büdesheim
Der Täter hatte am 9. Oktober 2023 in Bingen-Büdesheim den 26-jährigen Mann erstochen und zwei weitere Männer verletzt. Die drei Opfer und der Täter waren offenbar Nachbarn und hatten schon vor der Attacke immer wieder Streit. Am Tattag hatten die späteren Opfer den Angeklagten aus dem Auto heraus gesehen. Der später Getötete habe ihn zur Rede stellen wollen und sich ihm auf einem Feldweg entgegengestellt. „Ohne Vorwarnung“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung griff der Angeklagte daraufhin ein Messer aus seinem Rucksack und stach auf den Kopf und den Oberkörper ein. Selbst als der 26-Jährige tot zusammengebrochen war, ließ er nicht von ihm ab. Danach war er auf die herbeieilenden Freunde losgegangen, erst mit dem Messer und schließlich mit einer Heugabel. Die Tat hatte im Ort große Betroffenheit ausgelöst.
Opfer kämpfen noch mit Folgen der Tat
Nach Angaben des Gerichts leiden die beiden überlebenden Opfer noch heute massiv körperlich und psychisch unter den Verletzungen, so das Gericht. Seit Juni lief vor dem Mainzer Landgericht der Prozess gegen den Täter. Er fand unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen statt. Zum Prozess waren auch zahlreiche Menschen aus Bingen-Büdesheim gekommen. Viele wirkten im Gerichtsaal auch Monate nach der Tat sehr betroffen.