Der kleine Raum im Katzenberg-Treff ist schon um 17 Uhr voll, es gibt keine Stühle mehr. Noch zehn Minuten später klingelt es an der Tür, die Leute stehen im Flur und versuchen zu hören, was im Zimmer drinnen gesprochen wird.
Auf Einladung von Andreas Blum, der für die Diakonie das Bürgerzentrum in Mainz-Finthen leitet, ist ein Rechtsanwalt des Mieterschutzvereins Mainz gekommen. Matthias Keil erklärt, unter welchen Voraussetzungen, die Miete gemindert werden kann.
Heizung funktioniert nicht, in einigen Wohnungen ist Schimmel
"Sie zahlen jeden Monat gutes Geld, dafür können Sie eine Leistung erwarten", sagt Rechtsanwalt Keil. "Ja, genau!", stimmen mehrere Leute im Raum zu und nicken. Kurz darauf hat der Rechtsanwalt Mühe, das Wort zu behalten. Mehrere Fragen prasseln auf ihn ein, die Menschen, die in den heruntergekommenen Häusern leben, können nicht mehr an sich halten: "Man erreicht den Vermieter nicht!", rufen einige empört. Ein Mann erzählt, seit einem Jahr funktioniere seine Heizung nicht.
Eine ältere Frau mit Gehstock beschäftigt vor allem der nicht funktionierende Aufzug in ihrem Haus. Sie sagt: "Ich bin gehbehindert, in bin eingesperrt in der Wohnung."
Rechtsanwalt informiert über Mietminderung
Man könne nur Druck auf den Vermieter ausüben, indem man weniger zahle, solange die Mängel nicht behoben seien, erklärt der Rechtsanwalt. Insbesondere, wenn der Vermieter pleite sei: "Bei einer Insolvenz wäre ich mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn ich die ganze Miete zahle", sagt Keil.
Eine junge Frau ruft: "Aber was ist, wenn der mich dann rausschmeißt?" Offenbar ist das die Befürchtung vieler, zustimmendes Nicken. Die Emotionen im Raum kochen hoch.
Tipps für Mieter Das kann ich tun, wenn der Vermieter sich nicht kümmert
In einer Wohnanlage in Mainz-Finthen gibt es große Probleme: Aufzüge fahren nicht, es schimmelt, im Keller gibt es Ratten. Der Vermieter ist insolvent. Was können Mieter in so einem Fall tun?
Matthias Keil erklärt, dass man bei Schimmel, Ratten und anderen Mängeln die Miete kürzen kann, ohne eine Kündigung befürchten zu müssen. Allerdings müssen die Mängel beschrieben und dem Vermieter, beziehungsweise jetzt dem Insolvenzverwalter, schriftlich mitgeteilt werden.
Eine Nebenkostenabrechnung haben die Bewohner der drei Häuser zuletzt vom Jahr 2021 bekommen. Der Rechtsanwalt ist fassungslos.
Immer wieder kommt die Frage, wie viel Prozent der Miete einbehalten werden kann. Aber das kann der Rechtsanwalt nicht pauschal beantworten. Dafür brauche man eine individuelle Beratung, je nach Belastung durch die Mängel, sagt er.
Am Ende hat der Vertreter des Mieterschutzvereins vielleicht den ein oder anderen darin bestärkt, dass er zumindest die Miete nicht voll bezahlen muss. Familien mit Schimmel in der Wohnung oder nicht funktionierender Heizung kann er nur raten, sich eine andere Wohnung zu suchen. Aber das ist bei dem angespannten Wohnungsmarkt für die Mieterinnen und Mieter hier kaum machbar.