Paketzusteller zu je fünf Jahren Haft verurteilt

Missbrauch an 13-Jähriger: Verurteilte Paketzusteller gehen in Revision

Stand
Autor/in
Golo Schlenk

Das Landgericht Bad Kreuznach hat vor zwei Wochen zwei 20 und 21 Jahre alte Paketzusteller zu jeweils fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hatten eine 13-Jährige sexuell missbraucht. Jetzt haben ihre Verteidiger Revision beantragt.

Das Landgericht Bad Kreuznach hat für die beiden 20 und 21 Jahre alten Männer die Jugendstrafe angewendet. Sie müssen jeweils für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Männer ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht hatten. Das Mädchen war mit seiner Mutter bei der Urteilsverkündung dabei.

Bad Kreuznach

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Bei der Vernehmung hatten die Männer behauptet, sie hätten nicht gewusst, wie jung das Mädchen sei. Dem schenkte das Gericht keinen Glauben. Vielmehr warf es den Tätern vor, es sei ihnen egal gewesen, wie alt ihr Opfer sei. Sie hätten sich an ihr wie an einer Sexpuppe bedient und sich mit Gelächter über ihre Person hinweggesetzt.

Landgericht Bad Kreuznach konnte Paketzustellern keine Vergewaltigung nachweisen

Den Vorwurf der Vergewaltigung konnte das Gericht nicht nachvollziehen, weil nicht zweifelsfrei festzustellen war, ob die Männer gegen den Willen des Mädchens handelten. Es stehe Aussage gegen Aussage. Für das Gericht sei hingegen eindeutig, dass die Männer das Mädchen sexuell missbrauchten, weil Sex mit Kindern unter 14 Jahren generell verboten ist.

Die beiden Paketzusteller hatten das Mädchen im Oktober 2023 im Raum Bad Kreuznach in den Transporter gelockt, angeblich, um es nach Hause zu bringen. Stattdessen fuhr der Fahrer auf einen abgelegenen Weg, wo beide die 13-Jährige sexuell missbrauchten und dabei filmten.

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