Der Mann, der in Weisenheim am Berg ein Café betrieb, soll vor gut zwei Monaten einen Angestellten erwürgt haben. Danach soll er die Leiche in der Westpfalz abgelegt haben. Als ihm die Ermittler auf die Spur kamen, hat er sich in die Türkei abgesetzt. Dort wurde er mittlerweile aufgespürt. Die türkischen Behörden wollen den 64-Jährigen jedoch nicht ausliefern.
Gesuchter Gastwirt verfügt in Deutschland über "beträchtliches" Vermögen
Der Angeschuldigte ist zwar in der Türkei geboren, hat allerdings nur noch die deutsche Staatsangehörigkeit. Laut dem leitenden Oberstaatsanwalt Hubert Ströber in Frankenthal verfügt der Angeklagte über ein "beträchtliches Vermögen". Strategie der Staatswaltschaft sei es deshalb, ihm den Geldhahn zuzudrehen, sein gesamtes Vermögen zu beschlagnahmen und somit zu hoffen, dass er nach Deutschland zurückkehrt. "Diese Vermögensbeschlagnahme tut schon weh, das macht uns auch sehr zuversichtlich, dass er sich hier stellen wird."
Darum wird der Gastwirt nicht ausgeliefert
In Fällen wie diesem müssen die deutschen Behörden erst einmal ein Auslieferungsersuchen an die Türkei übermitteln, das dann über die jeweiligen Justizministerien geht. "So etwas dauert in der Regel eher Monate als Wochen. Geschehen ist das bisher offenbar nicht", sagt Christian Buttkereit, SWR-Korrespondent in der Türkei. Besitze der Verdächtige ausschließlich den deutschen Pass, müsse er ausgeliefert werden. Das besagen die internationalen Abkommen. Entscheidend ist laut Buttkereit der Tatort. Und der liege in Deutschland.
Das sagen die türkischen Behörden
Buttkereit zufolge gibt es keinen Paragrafen, mit dem sich begründen ließe, dass der gesuchte Gastwirt nicht ausgeliefert wird, weil er in der Türkei geboren wurde. Trotzdem vertrete der türkische Staat die Haltung "einmal Türke, immer Türke" - auch wenn man die Staatsbürgerschaft längst abgegeben hat. Allerdings könnte dem Mann in der Türkei der Prozess gemacht werden, zumal die türkische Polizei ja weiß, wo er sich aufhält.
Politische Gründe denkbar
"Es ist bekannt, dass die Türkei von Deutschland verlangt, türkischstämmige Menschen auszuliefern, die in der Türkei unter so genanntem Terrorverdacht stehen", sagt der SWR-Korrespondent. Deutschland weigere sich aber, diese Menschen auszuliefern, mit dem Hinweis, dass dort kein faires Verfahren zu erwarten sei. Buttkereit vermutet: "Wenn eine Auslieferung des mutmaßlichen Täters von Weisenheim am Berg denkbar ist, dann wahrscheinlich nur auf Gegenseitigkeit."