Mit einem Gesetz zur Bestrafung von Kinderpornografie ist der Gesetzgeber nach Expertenmeinung vor zwei Jahren übers Ziel hinausgeschossen. Denn bestraft werden müssen seitdem auch Menschen, die sich einen strafbaren Inhalt lediglich verschaffen, um zur Aufklärung von Straftaten beizutragen. Den Staatsanwaltschaften sind die Hände gebunden, den Richtern ebenfalls. SWR-Rechtsexperte Kolja Schwartz erklärt, wo das Problem liegt.