Nun kam das Gericht zu einem klaren Urteil: Eine Solaranlage auf dem Dach muss so ausgerichtet sein, dass sie Nachbarn nicht unzumutbar blendet.
Die Kläger aus Neustadt hatten argumentiert, dass die Photovoltaikanlage ihres Nachbarn sie in ihrem Garten, auf der Terrasse, im Wohn- und Esszimmer und im Flur regelmäßig blendet.
Sachverständiger: Wie ein Blick ins direkte Sonnenlicht
Ein Sachverständigen-Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass in den Sommermonaten zwischen 17 und 18 Uhr in diesen Bereichen ein Lichtschein entsteht, der einem Blick ins direkte Sonnenlicht gleicht. Die 9. Zivilkammer des Frankenthaler Landgerichts entschied, dass dies nicht zumutbar ist.
Der Besitzer der Solaranlage muss die Störung beseitigen. Das sei auch durch Spezialmodule möglich, die deutlich weniger Sonnenlicht reflektieren, so das Gericht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.