Es ist bereits der dritte Prozess in der Sache - und die Vorwürfe sind heftig: Der Angeklagte soll seine damalige Freundin immer wieder brutal misshandelt, bedroht, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt haben. Bei einigen der Taten waren die zwei kleinen Töchter der Frau mit in der Wohnung, so die Staatsanwaltschaft. Auch Todesdrohungen soll der Mann ausgesprochen haben - auch gegen Freundinnen der Partnerin.
Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt - Töchter sehen zu
In der Anklage heißt es: Der Angeklagte hatte seine damalige Freundin im Frühjahr 2015 im Badezimmer ihrer Wohnung gewürgt, bis sie ohnmächtig wurde. Anschließend habe er die Kinder seiner Partnerin angeschrien und angekündigt, diese und auch sich selbst umzubringen, wenn ihre Mama nicht mehr wach werde.
Auch seiner Partnerin habe er mehrfach mit dem Tod gedroht: So soll der 42-Jährige ebenfalls im Frühjahr 2015 mit ihr im Auto auf einen Parkplatz gefahren sein und auf dem Weg angekündigt haben, sie dort umzubringen. Währenddessen habe er sie geschlagen und ihr an den Haaren gezogen. Auf dem Parkplatz habe er sie dann vergewaltigt. Auch in ihrer Wohnung wurde sie von ihm vergewaltigt, so die Anklage.
Prozess in Frankenthal: Für den Freund prostituiert
Der Angeklagte verweigert die Aussage. In den zwei vorangegangenen Prozessen hatte er aber über seinen Anwalt einige Körperverletzungen eingeräumt, so der Vorsitzende Richter im Prozess.
Der Mann soll seine Ex-Freundin gefügig gemacht haben. Sie habe sich zunächst freiwillig für ihn prostituiert. Er habe ihre Dienste im Internet und in mehreren Bordellen angeboten. Der Angeklagte sei als ihr Zuhälter aufgetreten und habe zunächst etwa die Hälfte ihres Lohns einkassiert, später den Großteil.
Opfer war im Zeugenschutzprogramm
Die angeklagten Taten liegen inzwischen zehn Jahre zurück. Zwei frühere Prozesse mussten abgebrochen werden. Der erste, weil ein aussagepsychologisches Gutachten der damals 37-Jährigen benötigt wurde. Die Aussagen der Frau hatten sich widersprochen und sie hatte eingeräumt, oft unter Drogen gestanden zu haben.
Daraufhin kam der Angeklagte nach acht Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß. Seine Ex-Freundin war eine zeitlang in einem Zeugenschutzprogramm und war weggezogen.
Zeugin bricht in früherem Prozess zusammen
Der zweite Prozess im September 2019 scheiterte, weil die Ex-Freundin des Mannes - die entscheidende Zeugin - bei einer der vielen Vernehmungen zusammengebrochen war. Ein Gutachter bescheinigte ihr, nicht mehr verhandlungsfähig zu sein.
Das gilt jetzt offenbar nicht mehr. Die Frau wurde geladen, erschien am Montag aber nicht zum Auftakt des dritten Prozesses. Der Vorsitzende Richter besprach im Gerichtssaal, wie es jetzt vielleicht weitergehen könnte. Er hatte gleich zu Beginn des Prozesses gesagt, dass er das Verfahren diesmal endgültig abschließen wolle.
Wichtigste Zeugin wird polizeilich geladen
Die Ex-Partnerin des Angeklagten soll noch einmal eine Vorladung bekommen - diesmal persönlich überbracht von Polizisten. Sollte sie sich weigern, wird eine Verurteilung des Angeklagten deutlich schwieriger.
Frau muss aussagen oder einen Trick anwenden
Zeugen, die nicht verwandt oder verschwägert sind, müssen vor Gericht aussagen. Der Frau bleibt nur eine Möglichkeit, nicht aussagen zu müssen, führte der Vorsitzende Richter im Gerichtssaal aus: Sie müsste ein Auskunftsverweigerungsrecht erwirken. Falls sie angebe, dass sie bei der einen oder anderen Vernehmung nicht die Wahrheit gesagt hat, dann würde ihr eine Zeugenvernehmung erspart. Denn niemand kann dazu gezwungen werden, sich mit einer Aussage selbst zu belasten.
Wie geht der Prozess weiter?
Ob der Anwalt der Ex-Freundin den Vorschlag des Richters aufgreift, ist unklar. Falschaussagen sind strafbar. Allerdings hatte auch dafür der Vorsitzende Richter einen Tipp für die Frau: Der Staatsanwaltschaft müsste der Ex-Freundin genau nachweisen, bei welchem der Vorwürfe sie gelogen hat. Und wenn sie dazu keine Angaben macht, wäre das sehr unwahrscheinlich.
Für das Verfahren am Landgericht Frankenthal sind bis Ende Januar noch elf weitere Verhandlungstage angesetzt.