Zweimal stand Patrick Christmann in seinem Kackhaufen-Emoji-Kostüm in der Innenstadt von Neustadt an der Weinstraße vor einem Wahlkampfstand der AfD. Zweimal hielt er Schilder hoch mit der Aufschrift "Keine Schorle für Nazis", "Das B in AfD steht für Bildung" und "Braune Kacke gegen braune Kacke". Zweimal wurde er deswegen vom Ordnungsamt der Stadt weggeschickt.

Meinungsfreiheit auch im Kackhaufen-Kostüm?
Christmann ist sauer: "Ich fühle mich von der Polizei und der Ordnungsbehörde in meinen Grundrechten auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt". Das Tragen des Kostüms und auch die Texte der Plakate seien durch das Grundgesetz gedeckt. Er habe mit Humor zeigen wollen, dass Rassismus nicht gehe.
"Schon nach zwei, drei Minuten habe ich einen Platzverweis bekommen", sagt Christmann. Begründung: Seine Aktion sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Ich habe protestiert, um mit Humor zu zeigen, dass Rassismus überhaupt nicht geht.
Ordnungsamt Neustadt: politische Betätigung "gezielt behindert"
Lustig fanden das Ordnungsbehörde und Polizei nicht. Beide Mal bekam das Häufchen auf zwei Beinen einen Platzverweis. Auf Anfrage schreibt die Neustadter Stadtverwaltung von einer "gezielten Behinderung politischer Betätigung".
In einer schriftlichen Stellungnahme an den SWR erklärt die Stadt, warum das Ordnungsamt vor Ort so entschieden hat: "Sowohl die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) als auch die verfassungsmäßige Stellung politischer Parteien (Art. 21 GG) genießen hohen verfassungsrechtlichen Schutz... In diesem Fall überschritt die Protestaktion jedoch die Grenzen einer zulässigen Meinungsäußerung."

Der Beteiligte trat in einem provozierenden Kostüm auf und nutzte herabwürdigende Plakataufschriften, wodurch der Informationsstand gestört wurde.
Und: Laut Neustadter Ordnungsamt hatten sich andere Menschen "mit ähnlicher politischer Haltung" dem Protest angeschlossen. Das habe die "Funktionsfähigkeit des Infostands" weiter eingeschränkt.
Hat das Ordnungsamt in Neustadt richtig entschieden?
Ob das Ordnungsamt in Neustadt an der Weinstraße richtig entschieden hat? Die SWR-Rechtsredaktion ordnet den Fall ein: "Geht man davon aus, dass es für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin problemlos möglich war, sich am Wahlstand zu informieren, würde eine Störung wohl noch nicht vorliegen. Möglicherweise könnte die Stadt in der Protestaktion aber eine strafbare Beleidigung gesehen haben."
Es müsste unter anderem geprüft werden, ob die auf dem Plakat angebrachten Äußerungen und das Kostüm von der durch das Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sind oder nicht.
Einsatz für Vielfalt, Toleranz und Demokratie "Omas gegen Rechts" aus Neustadt mit Brückenpreis ausgezeichnet
160 Omas kämpfen in Neustadt für eine tolerante, demokratische und gleichberechtigte Gesellschaft - ohne Rechtsextremismus und Rassismus. Für ihr Engagement haben sie am Samstag den Brückenpreis des Landes Rheinland-Pfalz bekommen.
Die SWR-Rechtsredaktion meint außerdem: "Die Grenze der strafbaren Beleidigung ist nach der Rechtsprechung in der Regel erst dann erreicht, wenn eine Schmähkritik vorliegt. Eine Schmähkritik hat als einziges Ziel, eine Person herabzuwürdigen."
Ob die Stadt das hohe Schutzgut der Meinungsfreiheit ausreichend gewichtet hat oder nicht, müssten im Zweifel die zuständigen Gerichte klären.
Nächster Auftritt als Kackhaufen schon geplant
Patrick Christmann, der Mann hinter dem Kackhaufen-Auftritt, hat Widerspruch gegen die Platzverweise eingelegt. Und: Er will sich bald wieder als stinkiger Haufen verkleiden, sich vor einen AfD-Stand stellen und so zeigen, was er von dieser Partei hält.

"Ich bin eine Einzelperson, ich stehe nur da und sage nichts." Eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung sei er auf keinen Fall.