Minischweine sind keine geeigneten Haustiere für ein Wohngebiet, sagt das Verwaltungsgericht Neustadt.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt

Haßloch: Minischweine dürfen nicht ins Wohngebiet

Stand
Autor/in
Felicitas Reichold

Minischweine dürfen nicht in einem Wohngebiet gehalten werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt entschieden und damit eine Klage eines Ehepaares aus Haßloch abgewiesen.

Die Kläger halten ihre zwei Minischweine in ihrem Garten in einem allgemeinen Wohngebiet in Haßloch (Kreis Bad Dürkheim). Nachbarn hatten sich darüber beschwert. Daraufhin hatte die Kreisverwaltung das Ehepaar aufgefordert, die Tiere von ihrem Grundstück zu entfernen. Dagegen reichte das Ehepaar Klage ein.

Sie argumentierten, dass Minischweine zu den Kleintieren gehören und dass das Veterinäramt die Sauberkeit des Geheges bestätigt habe.Außerdem sei ihr Wohnort durch seinen "dörflich-ländlichen Charakter" und viel Landwirtschaft drumherum geprägt. Minischweine würden da gut hineinpassen.

Hausschweine können bis zu 100 Kilo schwer werden und deshalb nicht als Kleintiere gelten, urteilten die Verwaltungrichter in Neustadt.
Hausschweine können bis zu 100 Kilo schwer werden und deshalb nicht als Kleintiere gelten, urteilten die Verwaltungrichter in Neustadt.

Verwaltungsgericht Neustadt: Minischweine zu groß für Wohngebiet

Das Gericht folgte jedoch der Kreisverwaltung: Minischweine könnten zu Geräusch- und Geruchsbelästigungen in dem Wohngebiet führen und seien dort daher nicht erlaubt.

Minischweine könnten bis zu hundert Kilogramm schwer werden und seien deshalb eher mit Ziegen, Hängebauchschweinen oder Schafen zu vergleichen als mit für Wohngebieten üblichen Haustieren wie Hunden, Katzen oder Hasen.

Gegen das Urteil können die Kläger innerhalb eines Monats Berufung eingelegen.

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