In der Mitteilung der Stadt heißt es, dass sich die Stadt Speyer und die Witwe Maike Kohl-Richter trotz vielfacher Bemühungen nicht einigen konnten. Mehrfach habe die Stadt die Witwe aufgefordert, die Überwachungskamera am Grab des Altkanzlers selbst abzumontieren. Doch dieser Aufforderung sei sie nicht nachgekommen.
Kamera wird zurückgeschickt
Nun hätten städtische Mitarbeiter die Kamera selbst abgebaut. Sie würde mit einem Schreiben der Witwe zugesandt, da sie ja Eigentümerin der Kamera sei, so die Stadtverwaltung weiter. Zudem habe man sie erneut auch zum Rückbau eines Zaunes, der um das Grab errichtet ist, aufgefordert. Kamera und Zaun hatte Maike Kohl-Richter nach der Beerdigung des Altkanzlers anbringen lassen, weil sie Vandalismus am Grab befürchtete.
LKA sieht keine Gefährdung von Kohls Grab
Die Stadt teilte weiter mit, dass es in der Vergangenheit keinerlei Vandalismusprobleme am Grab gegeben habe und auch eine von der Stadt Speyer im Sommer angeforderte Gefährdungsbeurteilung des Landeskriminalamts zu dem Ergebnis gekommen sei, dass keine gefährdungsrelevanten Erkenntnisse vorliegen. Damit sieht die Stadt keine Notwendigkeit für eine Videokamera.
Witwe Kohl-Richter äußert sich knapp
Witwe Maike Kohl-Richter äußerte sich auf Anfrage zur Videokamera und der Forderung der Stadt, den Zaun abzubauen, nur kurz. Sie ließ mitteilen, aus ihrer Sicht sei zum Grab ihres Mannes alles gesagt.