Otte war der Auffassung, dass er für die Veröffentlichung seines Textes im Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft eine verbindliche Zusage bekommen hatte und dadurch ein Vertrag bestanden habe. In dem Urteil heißt es aber: Otte habe selbst gegen den Vertrag verstoßen, weil er den Aufsatz, um den es geht, bereits auf seiner eigenen Internetseite veröffentlicht hatte.
![Prof. Max Otte im Interview. (Foto: SWR – Screenshot aus der Sendung) Prof. Max Otte im Interview.](https://www.planet-schule.de/thema/1713275665781%2Cunterricht-3642~_v-16x9@2dS_-6be50a9c75559ca1aaf1d0b25bae287afdcd877a.jpg)
Das Gericht verweist zudem darauf, dass die politische Situation zum Zeitpunkt der Absprache noch eine andere war. Otte sei da schließlich noch CDU-Mitglied gewesen. Mittlerweile steht er der AfD nahe, und wurde von ihren Mitgliedern sogar zum Bundespräsidentschaftskandidaten gewählt. Durch diese politische Entwicklung habe die Hambach-Gesellschaft verweigern können, den Aufsatz von Otte zu veröffentlichen.