Mit bis zu 70 km/h zu schnell hat die Polizei den Sohn mit dem Auto des Vaters erwischt. Daraufhin hat er zwei Mal seinen Führerschein verloren. Das hat ihn aber nicht davon abgehalten, weiter mit dem Auto des Vaters zu rasen und sich nochmal mit mehr als 50 Stundenkilometern über der Höchstgeschwindigkeit blitzen zu lassen.
Weitere Straftaten sollen verhindert werden
Die Polizei kam deshalb zu dem Schluss, dass es keinen Effekt hat, dem Sohn den Führerschein zu entziehen. Um weitere Straftaten im Straßenverkehr zu verhindern, hat sie deshalb das Auto des Vaters beschlagnahmt.
Vater hat die Mitarbeit verweigert
Ein Grund war auch, dass der Vater aus Sicht der Ermittler seinen Sohn nicht davon abgehalten hat, das Auto zu fahren. Zudem habe er als Fahrzeughalter mehrfach verweigert, seinen Sohn auf den Blitzerfotos zu identifizieren.
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Im Oktober hat die Polizei einem 19-Jährigen das Auto abgenommen, weil sie ihn für eine Gefahr für den Straßenverkehr hielt. Zu Recht, sagt nun ein Gericht.
Das Verwaltungsgericht Neustadt geht deshalb davon aus, dass auch der Vater sein Fehlverhalten nicht einsieht und dass er seinem Sohn das Auto weiter zur Verfügung stellen würde. Das Gericht hat entschieden, dass die Entscheidung der Polizisten, dem Vater sein Auto wegzunehmen, rechtmäßig war. Der Vater hat beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.