Muss Landgericht Frankenthal erneut verhandeln?

Doppelmörder aus der Pfalz wehrt sich gegen Sicherungsverwahrung

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Ein verurteilter Doppelmörder hat jetzt zum zweiten Mal Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das Landgericht Frankenthal hatte erneut Sicherungsverwahrung angeordnet.

Es ist bereits die zweite Revision vor dem Bundesgerichtshof gegen die Sicherungsverwahrung des verurteilten Mannes aus Frankenthal. Er war Drahtzieher bei der Entführung, Erpressung und Ermordung von zwei Geschäftsleuten und sitzt deshalb lebenslang im Gefängnis. Der Vorsitzende Richter hatte dem 56-Jährigen in der ersten Revisionsverhandlung am 8. August bescheinigt, ein so wörtlich "empathieloser Psychopath" zu sein, der immer wieder Straftaten begehen würde und vor dem die Öffentlichkeit geschützt werden müsse.

"Er ist über Leichen gegangen und würde es wiederholen", urteilte der Vorsitzende Richter damals. Und weiter: Skrupellose Gier nach Reichtum würden ihn antreiben.

Gutachten empfiehlt Sicherhungsverwahrung für verurteilten Mörder

Auch die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Nebenklage hatten zuvor Sicherungsverwahrung für den Mann gefordert. Die Verteidigerin sprach sich dagegen aus. Im April hatte ein psychiatrischer Gutachter den 56-jährigen Angeklagten als gefährlich eingestuft und sich für eine Sicherungsverwahrung des Mannes vor Gericht ausgesprochen. Er sitzt bereits seit 2018 eine lebenslange Haftstrafe wegen zweier Morde ab. Die Sicherheitsverwahrung schließt sich an die Haftstrafe an. Der Vorsitzende Richter rechnet allerdings damit, dass erneut Revision gegen die Entscheidung eingelegt wird. "Möglicherweise ist das nicht das Ende der Veranstaltung", sagte er.

Frankenthaler hatte zwei Männer entführt und ermordet

Zusammen mit einer Komplizin und einem Komplizen hat er 2016 und 2017 einen Spielautomaten-Aufsteller aus Brühl in Baden-Württemberg und den Ludwigshafener Bauunternehmer Ismail Torun zunächst entführt, danach erpresst und schließlich erdrosselt. Die Fälle hatten für Aufsehen in der Region gesorgt. Die gegen den 56-Jährigen zunächst verhängte Sicherungsverwahrung hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) auf, so dass das Landgericht Frankenthal den Fall erneut verhandeln musste.

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Der Revisionsprozess, der im Februar in Frankenthal gestartet war, wurde von erhöhten Sicherheitskontrollen begleitet und hatte sogar Spezialeinsatzkräfte auf den Plan gerufen. Nach dem Urteil kreiste ein Polizeihubschrauber über dem Gebäude. Ein Zeuge hatte am Mittwoch von einem Fluchtplan des 56-Jährigen berichtet.

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