Der 34-Jährige aus Landau soll vor vier Jahren als Mittelsmann in dem kriminellen Netzwerk aktiv gewesen sein. Dabei hatten sich die Betrüger am Telefon als Mitarbeitende von Banken ausgegeben, unter anderem von Sparkassen. Sie erzählten ihren Opfern, dass es Probleme beim Online-Banking gebe und sie für eine Test-Überweisung die Zugangs-Daten der Kunden bräuchten - das alles von einem Call-Center im Kosovo aus.
Die Betrugsmasche ist auch als Call-ID-Spoofing bekannt. Zur Anklage stehen Beträge von 9.000, 2.000, 15.000 und 17.000 Euro.
Mutmaßlicher Betrüger aus Landau lässt Geständnis verlesen
Der Angeklagte ließ am Montag vor dem Landgericht über seinen Verteidiger ein Geständnis verlesen. Darin gab er zu, für das kriminelle Call-Center-Netzwerk Kontoinhaber angeworben zu haben. Diese haben ihr Konto für die betrügerischen Testüberweisungen zur Verfügung gestellt - allerdings offenbar ohne zu wissen, dass es sich um eine Betrugsmasche handelte.
Sobald das Geld auf den Konten eingegangen war, hoben die angeworbenen Kontoinhaber es ab und übergaben es dem Angeklagten. Dieser zahlte das Bargeld dann auf ein anderes Bankkonto ein - von einem dubiosen Geschäft in Landau aus. Von dort aus wurde es nach Albanien überwiesen. Dafür kassierte der Angeklagte rund 500 Euro pro Überweisung, die Kontoinhaber sollen jeweils 200 Euro bekommen haben.
Angeklagter Bankbetrüger: "Ich will alles wieder gutmachen"
Zunächst ging es um den Lebenslauf des Angeklagten, der seit seiner Kindheit an Epilepsie leidet. Deutlich wurde hier: Der Mann hat eine äußert labile Persönlichkeit. Er war jahrelang drogenabhängig, hat einen Suizidversuch und einen Aufenthalt in der Psychiatrie hinter sich. Außerdem stand er auch schon mehrfach vor Gericht und wird vieler Straftaten beschuldigt, darunter Vergewaltigung und Drogenhandel.
Er selbst sagte, er sei "krass auf Drogen" gewesen, als er die Taten beging. Alles sei ihm total egal gewesen. Und weiter: "Heute distanziere ich mich davon. Ich will alles wieder gutmachen."
"Deal" über Strafmaß für Bankbetrüger
Bereits kurz nach Prozessbeginn verständigten sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Mannes hinter verschlossenen Türen in einem Rechtsgespräch über ein mögliches Strafmaß. Dabei wurde festgehalten: legt der Angeklagte ein Geständnis ab und verhält er sich im Prozess kooperativ, dann soll die Strafe zwischen mindestens einem Jahr zehn Monate bis maximal drei Jahren liegen.
Mit seinem Geständnis am ersten Verhandlungstag hat er zumindest schonmal eine Voraussetzung für den Strafrahmen erfüllt.