Der damals 31-Jährige war auf der Flucht vor der Polizei 60 Kilometer über die Bundesautobahn 61 gerast und hatte dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Deswegen ist er jetzt vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
In dem Berufungsverfahren verringerten die Richter das Urteil einer anderen Strafkammer von Ende 2023 um drei Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate beantragt, der Verteidiger vier Jahre und drei Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Ich danke dem lieben Gott, dass kein Unfall auf der Autobahn passiert ist", sagte der Angeklagte. Im Gefängnis habe er viel Zeit zum Nachdenken gehabt. "Für die Taten stehe ich gerade," sagte er.
60 Kilometer weite Flucht vor der Polizei
Der deutsche Angeklagte, der keine Fahrerlaubnis besaß und mit einem Kilogramm Marihuana in einem nicht zugelassenen Auto unterwegs war, hatte sich im Mai 2023 eine spektakuläre Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert: Von Niederzissen im Kreis Ahrweiler aus war er in Richtung Koblenz über längere Zeit mit mehr als Tempo 200 unterwegs, in der Spitze sogar mit 230 Stundenkilometern.
Angeklagter stellte sich selbst auf der A61
Immer wieder wechselte er dabei riskant die Fahrspuren, mehr als 45 Pkw und Lkw überholte er auf der rechten Spur beziehungsweise auf dem Standstreifen. Obwohl ein rechter Vorderreifen platzte, behielt er laut Gericht die Kontrolle über das Fahrzeug und fuhr sogar noch 25 Kilometer weiter. Die Polizei verfolgte ihn mit mehreren Streifenwagen und setzte auch einen Hubschrauber ein.
Erst auf dem Rastplatz Hundsheide bei Rheinböllen im Hunsrück hatte der Angeklagte selbst angehalten und sich im Auto eingeschlossen. Polizeibeamte schlugen die Seitenscheibe ein, öffneten die Tür und nahmen ihn dann fest.
Gericht: Schutz von Polizisten ist wichtig
In seiner Wohnung waren damals 625 Gramm Marihuana und 55 Gramm Haschisch, ein geladener Schreckschussrevolver und zwei Schlagringe - davon einer mit integriertem Springmesser - entdeckt worden. Für das Gesamturteil war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aber nicht entscheidend, ob 20 oder 50 Gramm Cannabis oder ein dritter Schlagring gefunden wurden.
Man müsse vielmehr den Zusammenhang mit der Flucht vor der Polizei sehen. Dabei handle es sich "um einen von zu vielen Angriffen auf unsere Polizeibeamten", sagte der Staatsanwalt. Dieser sei zum Glück ohne schwere Folgen geblieben. Man müsse aber mit den Mitteln des Strafrechts die Polizisten schützen: "Auch als Repräsentanten des Rechtsstaates, die im wahrsten Sinne des Wortes ihre Knochen dafür hinhalten."
Auch der Richter betonte, dass es bei der Gesamtstrafe nicht um Drogenkriminalität gehe, sondern schwere Verkehrsstraftatbestände im Vordergrund stünden.
Verteidiger meint, es sei nichts Schlimmes passiert
Der Verteidiger des Angeklagten gab zu bedenken, dass es sich beim ersten Urteil um eine "sehr, sehr harte Strafe" gehandelt habe, aber tatsächlich "gar nichts Feststellbares passiert" sei. Auch müsse die MS-Erkrankung seines Mandanten, die Zukunftssorgen verursache, bei der Bewertung "mit eingepreist" werden.
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Neuer Strafrahmen durch Cannabis-Legalisierung
Das erste Urteil in dieser Sache war vom Bundesgerichtshof in Teilen aufgehoben worden, weil sich die gesetzliche Grundlage und der Strafrahmen durch die teilweise Legalisierung von Cannabis geändert hatten. Der Angeklagte kommt aus Homburg und ist unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, des Besitzes verbotener Waffen und Fahrens ohne Führerschein vorbestraft.