Nach Angaben der Ermittler handelte es sich bei dem Böller um Pyrotechnik, die unter die Kategorie F4 fällt. Das bedeute "nicht freiverkäufliches und besonders gefährliches Spezialfeuerwerk", das nur an Menschen ab 21 Jahren mit besonderer Fachkenntnis verkauft werden dürfe.
Vor diesem Hintergrund ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung gegen den 18-Jährigen, der den Böller an seinen Bekannten weitergegeben haben soll.
Staatsanwaltschaft: Fall von Selbstgefährdung
Doch laut der Behörde in Koblenz trifft den 18-Jährigen aus strafrechtlicher Sicht keine Schuld: Der tödliche Unfall sei ein Fall von Selbstgefährdung, hieß es in einer schriftlichen Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Der verstorbene 18-Jährige sei selbst dafür verantwortlich, dass der Böller in der Silvesternacht in seiner Hand explodierte. Er war trotz Reanimationsmaßnahmen noch in der Nacht an den Folgen der Explosion gestorben.