Dem Beschuldigten aus dem Raum Koblenz wird laut Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dem später verstorbenen 18-Jährigen den Feuerwerkskörper überlassen zu haben. Nach vorläufiger Einschätzung der Ermittler handelte es sich dabei um Pyrotechnik, die unter die Kategorie F4 fällt.
Nicht freiverkäufliches Spezialfeuerwerk weitergegeben?
Das bedeute "nicht freiverkäufliches und besonders gefährliches Spezialfeuerwerk", das nur an Menschen ab 21 Jahren mit besonderer Fachkenntnis verkauft werden dürfe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern auch wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Der Beschuldigte war laut Staatsanwaltschaft zum Tatzeitpunkt ebenfalls 18 Jahre alt. Weil es sich sowohl bei dem Toten als auch bei dem Beschuldigten um Heranwachsende handele, mache die Behörde darüber hinaus keine weiteren Angaben.
18-Jähriger nach Zünden des Feuerwerkskörpers in Koblenz gestorben
Der verstorbene 18-Jährige hatte am Silvesterabend im Koblenzer Stadtteil Rübenach den Feuerwerkskörper gezündet und war dabei schwer verletzt worden. Trotz Reanimation starb er wenig später an den Folgen der Explosion.