Zum Prozessauftakt kündigten die beiden Angeklagten an, sich im Laufe des Prozesses zu den Vorwürfen gegen sie äußern zu wollen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, am 31. Januar gegen zwei Uhr in der Nacht in den Eingangsbereich des Koblenzer Supermarktes an der B9 eingedrungen zu sein. Anschließend hätten sie den Geldautomaten im Inneren aufgehebelt und gesprengt. Ein Zeuge hatte den Angaben zufolge anschließend einen grauen Wagen beobachtet, mit dem die mutmaßlichen Automatensprenger vom Tatort über die B9 geflüchtet seien.
Unfall mit Fluchtauto bei Rheinbrohl
Etwa 30 Kilometer weiter bauten sie zwischen Rheinbrohl und Bad Hönningen einen Unfall und ließen den Wagen zurück. Auch mithilfe eines Hubschraubers konnten Polizisten die Flüchtigen den Angaben zufolge ausmachen und verfolgen.
Hoher Sachschaden durch Sprengung in Koblenzer Supermarkt
Wenig später hätten sie die beiden jungen Männer aus den Niederlanden im Dickicht eines Campingplatzes in der Nähe festnehmen können. Sie kamen danach in Untersuchungshaft. Neben der Beute von rund 43.000 Euro sollen sie auch einen Gebäudeschaden von etwa 196.000 Euro verursacht haben.