Urteil am Landgericht Koblenz

Viereinhalb Jahre Haft für Geldautomatensprengung in Niederzissen

Stand

Das Landgericht Koblenz hat einen Geldautomatensprenger zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte zuvor gestanden, einen Geldautomaten in Niederzissen gesprengt zu haben.

Der Verteidiger des Niederländers hatte zum Prozessauftakt am Landgericht Koblenz eine schriftliche Einlassung verlesen. Darin gab der 26-Jährige die Tat zu und sagte, er bereue sie. Danach hatte der Anwalt die Abläufe der Geldautomatensprengung in Niederzissen am 6. Mai 2022 aus der Sicht des Beschuldigten geschildert.

Geldnot als Motiv für die Beteiligung an der Geldautomatensprengung

Der gab an, nach einem schweren Radunfall in Geldnot gewesen zu sein. Er habe kaum arbeiten können und von Sozialleistungen gelebt, aber trotzdem seine Freundin heiraten und eine Familie gründen wollen. Deshalb hatte er sich den Angaben zufolge im Bekanntenkreis umgehört und dann das Angebot bekommen, sich an der Geldautomatensprengung zu beteiligen.

Dafür habe er unter anderem Werkzeug wie Stemmeisen und einen Hammer besorgt, so der Angeklagte. Das sei gebraucht worden, um an dem Automaten die Verkleidung auszuhebeln. Für seine Beteiligung sollte er nach eigenen Angaben einen Teil der Beute bekommen. Wie viel, sagte er aber nicht.

Bei der Tat sollen der Angeklagte und mindestens zwei weitere Komplizen rund 30.000 Euro erbeutet haben. Der 26-Jährige machte aber keine Angaben zu seinen Mittätern.

Automatensprenger sollen nach Unfall zu Fuß weiter geflüchtet sein

Über seinen Anwalt ließ er weiter mitteilen, nach der Geldautomatensprengung seien er und seine Komplizen mit einem Auto geflohen. An dem Wagen hatten sie laut Staatsanwaltschaft vorher gestohlene Kennzeichen montiert. Auf der Flucht verursachten sie einen Unfall in der Nähe des Nürburgrings, danach flüchteten sie zu Fuß weiter.

An dem Fluchtauto entstand den Angaben zufolge Totalschaden. Wie der Angeklagte es danach zurück in die Niederlande schaffte, sagte er nicht. Durch die Sprengung des Geldautomaten soll an dem Bankgebäude in Niederzissen nach Angaben des Landgerichts Koblenz ein Schaden von über 580.000 Euro entstanden sein.

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SWR