Der Polizist war demnach Beamter auf Probe beim Land Rheinland-Pfalz. Als sein Arbeitgeber von seinen unter anderem rassistischen und antisemitischen Stickern in WhatsApp-Chats erfuhr, entließ er den Polizisten. Dem damaligen Polizeikommissar seien seine Pflichten "nicht einmal ansatzweise bewusst" und ihm fehle "erkennbar die erforderliche charakterliche Reife und Stabilität für das Amt eines Polizeivollzugsbeamten", so die Begründung.
Polizist verschickt unter anderem rassistische Sticker
Der Polizeikommissar habe schon während seines Vorbereitungsdienstes über mehrere Monate hinweg Sticker in Whatsapp-Gruppen verschickt, so das Gericht. Diese hätten diskriminierende, antisemitische, rassistische, menschenverachtende, frauen- und behinderten-feindliche sowie gewaltverherrlichende Inhalte gehabt.
Als das Land davon erfahren habe, sei zunächst ein Disziplinarverfahren und anschließend ein Entlassungsverfahren eingeleitet worden.
Polizist bereits wegen Volksverhetzung verurteilt
Gegen die Entlassung klagte der Polizist. Die Sticker seien nur schwarzer Humor gewesen, argumentierte der Mann. Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten. Es werde deutlich, dass sich der Mann seiner beamtenrechtlichen Pflichten nicht ansatzweise bewusst sei.
Eine Rolle für das Urteil spielte demnach außerdem, dass der Polizist in der Vergangenheit schon wegen Volksverhetzung verurteilt worden war. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.