Der Mann aus Rheinhessen hatte im März 2022 seine Ausbildung bei der Bundespolizei begonnen und war zum Beamten auf Widerruf ernannt worden. Eine interne Überprüfung ergab dann aber, dass er jahrelang zahlendes Mitglied der Partei "Der III. Weg" gewesen war.
Als Angehöriger der Polizei "nicht tragbar"
Daraufhin hatte die Bundespolizei das Beamtenverhältnis mit sofortiger Wirkung widerrufen und den Mann entlassen. Zur Begründung hieß es: Ein Polizeivollzugsbeamter, der die Ansichten einer rechtsextremistischen Partei jahrelang durch seine Mitgliedsbeiträge aktiv unterstützt habe, gefährde das Vertrauen der Gesellschaft und der Kollegen in seine Verfassungstreue und sei daher als Angehöriger der Polizei nicht tragbar.
Der Mitte 30-Jährige aber wollte seine Entlassung nicht hinnehmen und stellte einen Eilantrag beim Mainzer Verwaltungsgericht. Das Gericht wies den Eilantrag ab und erklärte die Entlassung für rechtens.
Rheinhesse hatte sich nicht ausreichend vom "III. Weg" distanziert
Zwar sei der Rheinhesse kurz vor Beginn seiner Ausbildung aus der Partei "Der III. Weg" ausgetreten. Jedoch habe er sich nicht ausdrücklich von ihr distanziert. Dies sei aber erforderlich, um schon den bloßen Anschein der Identifikation von Polizeibeamten mit den Zielen des Nationalsozialismus zu vermeiden.
Auch, dass der Mann nach seiner Entlassung in zwei sich gegen Rechtsextremismus engagierende Vereine eingetreten war, könne man nicht als hinreichend starkes Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung werten.
Vieles deute vielmehr auf ein "verfahrensangepasstes Verhalten des Antragstellers" hin. Das bedeutet: Das Gericht geht davon aus, dass der Mann diese Schritte nur unternommen habe, um einen guten Eindruck zu machen und nicht aus echter Überzeugung.