Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts

Rassistische und antisemitische Posts: Polizeischüler muss Gehalt zurückzahlen

Stand
Autor/in
David Zastrow
David Zastrow
Onlinefassung
Laura Könsler

Mit seinen antisemitischen, rassistischen Posts verstieß ein angehender Polizist gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das Freiburger Verwaltungsgericht spricht daher von "arglistiger Täuschung".

Ein Schüler der Hochschule der Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) muss sein komplettes Gehalt von mehr als einem Jahr an das Land Baden-Württemberg zurückzahlen. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Freiburg.

Verhalten widersprach dem Bekenntnis als Polizist

Der Polizeimeisteranwärter habe bei seiner Ernennung ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben. Sein Verhalten habe dem aber widersprochen, das Verwaltungsgericht spricht daher von "arglistiger Täuschung". Der Grund: Bei dem angehenden Polizisten wurden Handys sichergestellt, auf denen kinder- und jugendpornographische Inhalte gefunden wurden.

Polizei-Aufschrift auf Jacke eines Polizeischülers oder Polizeischülerin mit Klemmbrett

Aktiv in fremdenfeindlichen Chatgruppen

Der Mann war zudem Mitglied einer fremdenfeindlichen Chatgruppe und postete dort Hitler-Bilder und Nachrichten mit antisemitischen, homophoben, frauenverachtenden und rassistischen Inhalten. Die Hochschule der Polizei stellte ihn daraufhin vom Dienst frei und verlangte sein Gehalt zurück.

Gebäudeansicht von außen
Die Landes-Polizeischule in Villingen-Schwenningen hat zurecht das Gehalt des Polizeischülers zurückgefordert, urteilte das Freiburger Verwaltungsgericht.

Verwaltungsgericht gibt Landespolizeischule recht

Das war rechtens, entschied nun das Verwaltungsgericht Freiburg Mitte März.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.

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