Ein Schüler der Hochschule der Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) muss sein komplettes Gehalt von mehr als einem Jahr an das Land Baden-Württemberg zurückzahlen. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Freiburg.
Verhalten widersprach dem Bekenntnis als Polizist
Der Polizeimeisteranwärter habe bei seiner Ernennung ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben. Sein Verhalten habe dem aber widersprochen, das Verwaltungsgericht spricht daher von "arglistiger Täuschung". Der Grund: Bei dem angehenden Polizisten wurden Handys sichergestellt, auf denen kinder- und jugendpornographische Inhalte gefunden wurden.
Aktiv in fremdenfeindlichen Chatgruppen
Der Mann war zudem Mitglied einer fremdenfeindlichen Chatgruppe und postete dort Hitler-Bilder und Nachrichten mit antisemitischen, homophoben, frauenverachtenden und rassistischen Inhalten. Die Hochschule der Polizei stellte ihn daraufhin vom Dienst frei und verlangte sein Gehalt zurück.
Verwaltungsgericht gibt Landespolizeischule recht
Das war rechtens, entschied nun das Verwaltungsgericht Freiburg Mitte März.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.