Vor der Abstimmung gab es große Einigkeit im Kreistag: Alle Parteien stimmten den zentralen Forderungen der SPD zu. Es müsse einen Neustart ohne den Landrat geben. Ein FDP-Kreistagsmitglied sagte beispielsweise, "wir wollen hier nicht streiten, sondern den Menschen im Ahrtal Hoffnung geben".
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph Schmitt sagte dem SWR, dass die Abstimmung ein deutliches Zeichen sei - an CDU-Landrat Pföhler, aber auch an die Bevölkerung. "Wir wollen nach vorne blicken und daran arbeiten, dass unser Ahrtal wieder so wird, wie es war", so Schmitt. Mit der Resolution haben sich die Parteien vorerst gegen einen direkten Abwahlantrag ausgesprochen.
Grünen wünschen sich Abwahlverfahren
Die Grünen kritisierten Pföhler erneut. Er habe in einer Krisensituation seine Pflichten als Landrat nicht erfüllt. Er sei nicht für die Bürgerinnen und Bürger da gewesen, sondern sei in den vergangenen Wochen einfach abgetaucht.
Die Partei ist nach eigenen Angaben deshalb dafür, dass die Menschen im Kreis über eine Abwahl Pföhlers selbst entscheiden sollen und kündigten an, Unterschriften bei den Kreistagsmitgliedern für die Einleitung eines Abwahlverfahrens zu sammeln.
CDU kritisierte Landrat vor Sitzung scharf
Vor der Kreistagssitzung hatte seine eigene Partei dem CDU-Politiker vorgeworfen, dass er den Kreistag mit seinen Aussagen unter Druck setze. Die Verantwortlichen der CDU im Kreis Ahrweiler ärgerten sich offenbar darüber, dass Pföhler am Dienstag von der Kreisverwaltung ausrichten ließ, dass er "nicht von seinem Amt zurücktreten wird".
Der Geschäftsführer der CDU im Kreis, Michael Schneider, sagte dem SWR, dass es intern klar gewesen sei, dass aus beamtenrechtlichen Gründen kein Rücktritt erfolgen werde - gerade im Hinblick auf das Ermittlungsverfahren gegen Pföhler. "Ich habe es als völlig überflüssig empfunden, dass er eine Negativ-Erklärung abgegeben hat. Er setzt den Kreistag unter Druck - das hätte er sich sparen können," sagte Schneider dem SWR. Es sei eine weitere der vielen unglücklichen Aktionen, die sich der Landrat in den vergangenen Wochen geleistet habe.
Bei der Kreistagssitzung nahmen die Parteien zu den Querelen im Vorfeld aber keine Stellung mehr. Stattdessen gab es keine Diskussion, die gesamte Sitzung wurde innerhalb einer Stunde abgehandelt.
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Kreistag könnte Pföhler in den vorzeitigen Ruhestand schicken
Nach Angaben einer Kreissprecherin ist der Landrat seit dem 11. August krankgeschrieben. Auch die CDU-Fraktion im Kreis Ahrweiler hatte am Montagabend mitgeteilt, dass Pföhler sein Amt "absehbar nicht mehr ausüben kann". Seine Vertretung wird den Angaben zufolge der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies (CDU) übernehmen.
Aufgrund der Krankschreibung könnte Pföhler nach Angaben des Koblenzer Fachanwalts, Christian Müller, in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt werden. Dafür müsste der Landrat allerdings ein Gutachten eines Facharztes vorlegen, das der Amtsarzt bestätigen muss. Der Kreistag als Dienstherr könne Pföhler dann in den vorzeitigen Ruhestand schicken, sagt Anwalt Müller.
Eigene Partei distanzierte sich von Landrat
Die CDU im Kreistag hatte sich bereits am Montag in einer Pressemitteilung von Pföhler distanziert und sich für einen politischen Wechsel ausgesprochen. Als Grund dafür gab die CDU die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den 63-jährigen Landrat an. Außerdem vertrauten die Menschen im Kreis dem Landrat nicht mehr, heißt es in dem Schreiben.
Nach Flutkatastrophe im Kreis Ahrweiler Landrat Pföhler nimmt sein Amt nicht mehr wahr
Der in der Flutkatastrophe in die Kritik geratene Landrat im Kreis Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), wird sein Amt nicht mehr ausüben. Das teilte die CDU-Fraktion im Kreis Ahrweiler mit.
SPD-Fraktion wartet auf Reaktion des Landrats
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph Schmitt sagte dem SWR, wenn Pföhler nicht auf die Resolution reagiere, werde die SPD-Fraktion zur nächsten Kreistagssitzung im Oktober ein Abwahlverfahren in den Blick nehmen. Dieses Verfahren ziehe eine Neuwahl nach sich, die man den Menschen im Ahrtal eigentlich noch nicht zumuten wolle.
Die Abwahl eines Landrates ist grundsätzlich an große Hürden gekoppelt, der Kreistag kann diese nur auf den Weg bringen: Mindestens zwei Drittel des Kreistages müssten sie beschließen, so steht es im § 49 der rheinland-pfälzischen Landkreisordnung. Im zweiten Schritt müssten die Bürger den Landrat dann abwählen. Dabei müsste mehr als die Hälfte der Wähler für eine Abwahl stimmen, bei einer Wahlbeteiligung von mindestens 30 Prozent.