Urteil des Verwaltungsgerichts Köln

Bestimmte Umweltdaten zum Fliegerhorst Büchel dürfen geheim bleiben

Stand

Ein Kläger ist damit gescheitert, indirekt eine Bestätigung für US-Atomwaffen am Fliegerhorst Büchel zu erhalten. Er hatte auf die Herausgabe von Umweltdaten geklagt.

Umweltinformationen zum Bundeswehrstandort in Büchel in der Eifel müssen nach einem Gerichtsurteil nicht vollständig herausgegeben werden. Wenn sich das etwa nachteilig auf die internationalen Beziehungen und die Verteidigungsbelange der Bundesrepublik Deutschland auswirken könnte, müssen sie nicht vollständig herausgegeben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Montag mitgeteilt (AZ: 13 K 4872/19). Gegen das Urteil können die Beteiligten aber noch Berufung einlegen.

Kläger wollte Daten zu Luft, Wasser und Strahlung

Der Kläger wollte alle Umweltinformationen bezüglich Luft, Wasser, Boden und radioaktiver Strahlung am Fliegerhorst in Büchel, wie das Gericht erläuterte. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr gab diesem Antrag teilweise statt.

Es lehnte aber die Herausgabe weiterer Informationen mit der Begründung ab, dies gefährde Belange der internationalen Beziehungen und der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland. Eine erhöhte radioaktive Strahlung sei am Standort in Büchel nach den öffentlich einsehbaren Messungen des Bundesamtes für Strahlenschutz nicht festzustellen, gab das Gericht die Erläuterungen des Bundesamtes wieder.

Verwaltungsgericht Köln entschied gegen Kläger

Der Kläger erhob daraufhin Klage, mit der er weitergehende Informationen erhalten wollte. Er argumentierte laut Gericht, es sei öffentlich bekannt, dass auf dem Flugplatz in Büchel Atomwaffen lagerten. Diese könnten ein Risiko darstellen. Deshalb gebe es ein erhebliches Umwelt- und Gesundheitsschutzinteresse, das mögliche Interessen an einer Geheimhaltung überwiege.

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Dem folgte das Gericht aber nicht. Prognosen des Bundesamtes, inwieweit sich die Ablehnung von Informationszugangsanträgen nachteilig auf die internationalen Beziehungen auswirkten, ließen sich nur eingeschränkt überprüfen. Für die Gestaltung der internationalen Beziehungen stehe der Bundesregierung ein weiter Spielraum zu.

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr habe zu Recht zwischen öffentlich kursierenden Informationen und solchen Informationen unterschieden, die durch öffentliche Stellen bestätigt werden, erklärte das Gericht. Das Bundesamt habe zudem hinreichend dargelegt, dass auch Interessen von NATO-Vertragsstaaten an die Bundesrepublik bestünden.

Am Fliegerhorst Büchel in der Eifel im Landkreis Cochem-Zell werden die letzten US-Atomwaffen in Deutschland vermutet. Offiziell bestätigt wurde das aber nie. Der Standort der deutschen Luftwaffe in Rheinland-Pfalz ist regelmäßig Schauplatz von Friedensdemonstrationen.

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