Der Schriftzug «Hepatitis B» in einem Impfpass

Feuerwehrmann von der Mosel gewinnt Prozess

Hepatitis B als Berufskrankheit: Feuerwehrleute aus RLP begrüßen Urteil

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Autor/in
Klara Hofmann
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Eine Infektion, die sich Feuerwehrleute im Einsatz holen, kann eine Berufskrankheit sein. Viele Einsatzkräfte in RLP freuen sich über diese Entscheidung des Bundessozialgerichts.

Freiwillige Feuerwehrleute geben meist alles, um andere Menschen zu retten - manchmal sogar auf Kosten ihrer eigenen Gesundheit. So war es auch bei Rüdiger Konen, einem Feuerwehrmann aus Bremm an der Mosel. Vor sechs Jahren infizierte er sich nach eigenen Angaben bei einem Einsatz mit einer Hepatitis B.

Seitdem kämpft er darum, dass die Infektion von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz als Berufskrankheit anerkannt wird - obwohl er als ehrenamtlicher Feuerwehrmann im Einsatz war. Am vergangenen Donnerstag hat das Bundessozialgericht in letzter Instanz geurteilt und ihm Recht gegeben.

Bremm

Bundessozialgericht spricht wichtiges Urteil für Feuerwehrleute Hepatitis B-Infektion ist für Feuerwehrmann aus Bremm Berufskrankheit

Rüdiger Konen aus Bremm hat erreicht, dass seine Hepatitis B-Infektion als Berufskrankheit anerkannt wird. Das sei wichtig auch für andere Feuerwehrleute.

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Kostenübernahme bei Infektion nach Einsatz

Im Fall von Rüdiger Konen bedeutet das Urteil, dass die Kosten für seine Arztbehandlungen übernommen werden. Das Urteil ist aber auch für alle anderen bei der Freiwilligen Feuerwehr wichtig: Wenn sie sich bei einem Einsatz etwa durch Mund-zu-Mund-Beatmung oder einer anderen notwendigen Hilfe eine Infektion holen, kann das dann als Berufskrankheit gewertet werden.

"Das Gerichtsurteil stärkt die ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte."

Urteil ist ein positives Zeichen für Freiwillige Feuerwehr in RLP

Für viele Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren im Norden von Rheinland-Pfalz ist das nicht nur ein positives Zeichen, sondern auch eine Verbesserung. Matthias Theis ist Wehrleiter der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf im Landkreis Altenkirchen, er begrüßt das Urteil des Bundessozialgerichts: "Das Gerichtsurteil stärkt die ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte."

Kein Unterschied zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen

Bei einer Infektionskrankheit dürfe es keinen Unterschied machen, ob Einsatzkräfte im Hauptberuf oder im Rahmen eines Ehrenamts im Dienst waren. Theis verweist auf die Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld einer Erkrankung bei den Feuerwehren vor Ort impfen zu lassen. "Sollte es aber dennoch zu einer Infektion kommen", sagt er, "ist es richtig und wichtig, dass Ehrenamtlichen und Hauptamtliche gleichwertig unterstützt werden."

Auch Axel Surinx, Wehrführer in Boppard-Buchholz, empfindet das Urteil des Bundessozialgerichts als sehr gut für die Freiwillige Feuerwehr. Seiner Meinung nach müssten aber auch noch weitere Krankheiten, wie beispielsweise bestimmte Formen von Krebs, als Berufskrankheiten anerkannt werden.

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