In dem Bericht heißt es weiter, dass das Landesamt für Steuern wegen des schwebenden Verfahrens den Verkaufsprozess gestoppt hat. Eine Veräußerung sei aktuell nicht gestattet. Dabei hatte die für die Vermarktung zuständige Behörde bereits Kontakt mit möglichen Interessenten für die Immobilie.
Klagen blieben in Vorinstanzen erfolglos
Die niederländische Stiftung "Wasteland" als frühere Eigentümerin hatte bereits vor dem Landgericht Trier sowie dem Oberlandesgericht in Koblenz versucht, den Cyberbunker zurückzubekommen, in dem sie gegen den Einzug klagte. Der Anwalt der Stiftung argumentierte, dass Vertreter während des mehr als ein Jahr dauernden Hauptverfahrens nicht gehört worden seien.
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Das Landgericht Trier sowie das Oberlandesgericht in Koblenz sahen dies aber anders und erklärten den Einzug für rechtens. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt in der Sache das letzte Wort. Wann das Gericht über den Fall entscheiden wird, ist derzeit noch nicht klar.
Cyberbunker wurde 2019 von der Polizei gestürmt
Der sogenannte Cyberbunker war 2019 von der Polizei gestürmt worden. Die Betreiber, darunter auch der Bunkerchef, wurden verhaftet und später zu Haftstrafen verurteilt.