Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt hatte zuletzt im Ahrtal und in anderen von der Flutkatastrophe 2021 betroffenen Regionen zu Verunsicherung geführt. Das sei jetzt ausgeräumt, sagte SPD-Politikerin Dreyer. "Die Vereinbarungen, die wir zwischen Bund und Ländern im Jahr 2021 nach der Flutkatastrophe getroffen und mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 im September 2021 gesetzlich verankert haben, sind abgesichert", teilte sie in einem Schreiben der Staatskanzlei mit.
Kreistag: Bund soll Wiederaufbau weiter unterstützen
Gleiches versicherte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Freitagnachmittag dem Kreistag des Landkreises Ahrweiler. Er zitierte dabei aus einem Brief von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an Ministerpräsidentin Dreyer. Der Bund werde seinen Verpflichtungen auch in den kommenden Jahren vollständig nachkommen, hatte Scholz darin geschrieben.
Die Kreistagsabgeordneten verabschiedeten einstimmig eine Resolution, in der Bundesregierung und Bundestag aufgefordert werden, den Wiederaufbau im Ahrtal weiter zu unterstützen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war unklar, ob der Wiederaufbaufonds des Bundes verfassungskonform ist. Das habe massive Existenzängste bei Flutbetroffenen an der Ahr geschürt, sagte Landrätin Cornelia Weigand (parteilos).
Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bund rettet vorerst Fluthilfefonds im Nachtragshaushalt 2023
Die Bundesregierung hat den Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Damit ist auch der Sonderfonds für die Betroffenen der Flutkatastrophe 2021 für ein Jahr gerettet.
Keine Auswirkungen auf Anträge und Auszahlungen
Der Deutsche Bundestag hatte zuvor mit dem Nachtragshaushalt 2023 und dem Beschluss zur Erklärung der Notlage auch über die erforderlichen Anpassungen für die Aufbauhilfe 2021 abgestimmt. Ministerpräsidentin Dreyer erläuterte in ihrer Mitteilung, die Umsetzung im Haushalt habe nach dem Urteil angepasst werden müssen. Das sei jetzt erfolgt.
Dreyer zeigte sich erleichtert, dass Bundesregierung und Bundestag in diesem Punkt schnell gehandelt und auch nach außen Sicherheit signalisiert hätten. "Ich will auch ausdrücklich sagen, dass das Urteil zu keinen Einschränkungen bei der Aufbauhilfe 2021 geführt hat und auch nicht führen wird", sagte Dreyer.
Antragsverfahren, Bewilligungen und Auszahlungen seien wie gewohnt fortgesetzt worden. Für das Jahr 2024 habe die Bundesregierung angekündigt, entsprechende Mittel im Haushalt in Höhe von 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.