Angesichts der Haushaltskrise der Bundesregierung sei auch der Aufbauhilfefonds für die Opfer der Flutkatastrophe im Juli 2021 verfassungsrechtlich nicht sicher. Das sagte Christian Lindner (FDP) dem Handelsblatt. Bei der rechtssicheren Fortsetzung des Fonds hoffe er auch auf Unterstützung von CDU/CSU. Worin die Rechtsunsicherheit besteht, konnte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des SWR noch nicht erklären.
CDU: "Zusagen für Menschen im Ahrtal müssen eingehalten werden"
Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christof Reichert, sagte, die Menschen im Ahrtal "müssen sich darauf verlassen können, dass alle Zusagen eingehalten werden". Der Wiederaufbaufonds bleibe für die Menschen dort elementar. Der Fonds sei ein Sondervermögen des Bundes und die verfassungsrechtlichen Vorgaben dafür müssten natürlich eingehalten werden.
"Jeder Euro des Wiederaufbaufonds muss sicher sein. Das dürfen auch die Menschen im Ahrtal erwarten", so Reichert. Auch nach fast zweieinhalb Jahren warteten immer noch viele Betroffene auf ihre Bescheide und die zugesagte finanzielle Unterstützung.
Ahnen: Alle Sondervermögen werden überprüft
Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) erklärte auf Anfrage des SWR, das kürzlich gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gebe Rechtsklarheit, wie mit Notlagenkrediten umzugehen sei. Insofern seien verfassungsrechtliche Probleme mit dem Wiederaufbaufonds im Vorfeld nicht absehbar gewesen.
Nach dem Urteil habe die Bundesregierung angekündigt, alle Sondervermögen auf ihre Verfassungskonformität hin zu überprüfen. "Wir begrüßen nun, dass die Finanzierung des Sondervermögens durch ein Nachtragshaushaltsgesetz des Bundes auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage gestellt werden soll", so Ahnen.
Aus Sicht der Landesregierung sei es unvorstellbar, dass die aktuelle Situation um den Bundeshaushalt negative Konsequenzen für die von der Flut betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Regionen habe.
Der Bundesregierung fehlen 60 Milliarden Euro
Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Urteil die Verwendung von 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Sondervermögen für den Klimaschutz für rechtswidrig erklärt. CDU-Abgeordnete hatten dagegen geklagt.
Was das für Rheinland-Pfalz bedeutet, soll auf Antrag der CDU-Fraktion Thema im nächsten Finanzausschuss des Landtags sein.