Kommentar

Warum es korrekt ist, dass beschlagnahmte Hunde aus dem Kreis Kusel zurück an den Besitzer gehen

Stand
Autor/in
Luca Schulz
Bild von Luca Schulz, Redakteur im SWR Studio Kaiserslautern

Die Staatsanwaltschaft hat im Kreis Kusel mehr als 20 französische Bulldoggen beschlagnahmt. Tierschützer werfen dem Halter eine nicht artgerechte Haltung vor. Warum es trotzdem richtig ist, dass der Halter die Tiere zurückbekommt, erklärt SWR-Reporter Luca Schulz.

Gleich vorweg: Der folgende Fall ist bestimmt kein Paradebeispiel für eine besonders vorbildliche Tierhaltung - viele Tierhalter werden auch am Ende dieses Artikels mit dem Kopf schütteln. Dennoch war es korrekt, dass das Veterinäramt Kusel entschieden hat, dass die Hunde wieder zurück zu ihrem Besitzer gehen. Mit "korrekt" ist aber vor allem gesetzeskonform gemeint. Der Fall zeigt, an welche rechtlichen Vorgaben sich die Veterinärämter halten müssen und wie schnell Mitarbeiter zur Zielscheibe werden.

Doch was ist im Kreis Kusel eigentlich passiert?

Über das Osterwochenende hatten Tierschützer die Polizei verständigt: "Wir haben anonyme Hinweise bekommen über eine illegale Hundezucht", berichtet Kai Zöller von der Tierrettung Kindsbach. Es habe auch Berichte über bereits tote Welpen gegeben, außerdem soll der Mann aus dem Kreis Kusel Tiere geschlagen haben, so Zöller. Deshalb rückte dann auch die Polizei an. Vor Ort habe sich dann folgendes Bild ergeben: "Der Zustand der Wohnung war katastrophal und nicht hundefreundlich. Die Hunde hatten Flöhe, Milben, Maden und Verletzungen."

Hund Kreis Kusel
Mehr als 20 Hunde wurden über das Osterwochenende beschlagnahmt. Ihr Gesundheitszustand ist nicht vorbildlich, dennoch müssen sie zurück zum Besitzer.

In solchen Fällen entscheidet dann in der Regel das Veterinäramt, ob Tiere bei ihren Haltern bleiben können. Da das Amt an dem Wochenende aber nicht besetzt war, wurden die Tiere auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aus dem Haus geholt. Stichwort "Eilzuständigkeit". Die Hunde wurden tierärztlich untersucht und kamen im Tierheim unter. Und ja: Laut der Tierärzte war ihr Gesundheitszustand nicht rosig. Dieser Meinung schließt sich auch das Veterinäramt Kusel an, dennoch hat die Behörde entschieden, dass die Tiere wieder zurück zum Besitzer müssen.

Halter ist der Behörde bekannt

Der Hundebesitzer aus der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein ist der Behörde bekannt. Bereits im vergangenen Herbst fanden bei ihm drei Kontrollen statt. Laut eines Tierarztes gab es dort keine größeren Beanstandungen. Zumindest keine so schwerwiegenden, um die Hunde wegnehmen zu können. Das sei immer der letzte Schritt. Und genau das ist auch im Tierschutzgesetz definiert. Da heißt es unter anderem, dass ein Tier beispielsweise schwerwiegende Verhaltensstörungen aufweisen muss. Erst dann kann es zeitweise anderweitig untergebracht werden. Bevor es aber so weit kommt, muss die Behörde zunächst andere Maßnahmen anordnen. Zum Beispiel bauliche Veränderungen in der Wohnung oder am Anwesen.

Mann hat ohne Genehmigung gewerblich Hunde gezüchtet

Was das Veterinäramt bei den Kontrollen aber im vergangenen Jahr festgestellt hat: Der Mann hat illegal gewerbsmäßig Hunde gezüchtet. Diese Zucht musste er umgehend einstellen – so lange bis sie von der Kreisverwaltung offiziell genehmigt würde. Ein Antrag des Mannes laufe derzeit, so Landrat Otto Rubly (CDU).

Zurück ins Jahr 2023: Auch, wenn eine Tierarztpraxis in Landstuhl den 20 beschlagnahmten Hunden keinen guten Zustand attestierte: Der Halter bekommt sie jetzt unter Auflagen zurück – einige Tiere hat er bereits abgeholt. Denn: Der Gesundheitszustand ist laut Landrat Rubly nicht so schlecht, dass die Beschlagnahme gerechtfertigt wäre und verweist auf das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung. Zugegebenermaßen mag das für Laien und Tierfreunde schwer nachvollziehbar sein, doch so ist die Rechtslage.

Hass und Hetze gegen Kreisverwaltung in Kusel

Dass also die Mitarbeiter des Veterinäramts in Kusel rechtswidrig gehandelt haben, ist schlichtweg falsch. Unsäglich aber die Hassnachrichten, die vor allem die Tierärzte des Amts erreichen. Teils wurden sogar ihre Namen veröffentlicht.

Das geht auch den Tierschützern zu weit, erklärt Kai Zöller. "Wir hatten mittlerweile ein konstruktives Gespräch mit dem Veterinäramt. Der Hass, der vor allem den Ärzten entgegengebracht wurde, ging definitiv zu weit. Wir wissen, dass auch sie im Sinne der Tiere entscheiden. Sie müssen sich halt an gesetzliche Vorgaben halten."

Das Problem mit dem Tierschutz

Und genau diese Vorgaben sind das Problem. Erst kürzlich wurden neue und strengere Vorschriften für Hundezüchter in der Tierschutz-Hundeverordnung eingeführt - das ist im Sinne der Hunde. Ebenfalls im Sinne der Hunde wäre eine bundesweite Datenbank, in der Tierhalter abgefragt und überprüft werden können. Das wünscht sich nämlich auch das Veterinäramt in Kusel. 

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