Mann trinkt Alkohol - Prozess in Pirmasens

Körperverletzung und Hausfriedensbruch

Vater in Pirmasens: Betrunken zur Kita und Kind verletzt?

Stand
Autor/in
Susanne Kimmel
Bild von Susanne Kimmel, Redakteurin im SWR Studio Kaiserslautern

Mit ordentlich Alkohol im Blut soll ein Mann aus Pirmasens versucht haben, seine Kinder in der Kita abzuholen. Dort rastete er dann offenbar komplett aus.

Die Staatsanwaltschaft hat wegen dieses haarsträubenden Vorfalls im vergangenen Jahr Anklage gegen den Mann erhoben. Sie geht nach Angaben des Amtsgerichts Pirmasens davon aus, dass der Familienvater völlig betrunken in der Kita seiner beiden Kinder erschien. Dort habe er sie in diesem unzumutbaren Zustand abholen wollen - womit die Erzieherinnen allerdings absolut nicht einverstanden gewesen seien. Und das hätten sie dem Mann auch deutlich gemacht.

Erzieherin in Pirmasens mit dem Tod bedroht?

Der Pirmasenser soll die Mitarbeiterinnen darauf auf das Übelste beschimpft und einer Erzieherin auch gedroht haben, sie umzubringen. Außerdem habe er versucht, in die Gruppenräume der Kita zu kommen - was ihm wegen seines Alkoholisierungsgrads verboten worden war.

Ein Vater wollte in Pirmasens betrunken seine Kinder aus der Kita abholen
Ein Vater soll betrunken versucht haben, seine Kinder aus der Kita abzuholen. Zu dem Vorfall kam es laut Amtsgericht Pirmasens im vergangenen Jahr.

Kind stellt sich betrunkenem Mann in den Weg und wird verletzt

Im weiteren Verlauf soll der Mann eine Kita-Mitarbeiterin auf die Seite gestoßen haben. Dann nutzte er laut Anklage die Gelegenheit, als ein anderes Kind abgeholt wurde: Der Beschuldigte drang in die Kita ein und schlug einem Kita-Kind nach Gerichtsangaben mit voller Wucht ins Gesicht. Dieses habe sich dem Mann mutig in den Weg stellen wollen und habe durch den Schlag Prellungen und Schmerzen erlitten.

Der Prozess gegen den Mann sollte eigentlich am Mittwoch beginnen, wurde aber kurzfristig verschoben. Einen neuen Termin sowie Gründe hat das Amtsgericht Pirmasens nicht genannt. Die Anklage laute aber auf Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung.

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