Die Richter am Landgericht Zweibrücken sahen es als erwiesen an, dass der 55-Jährige zwischen 2005 und 2012 das Mädchen mehrfach im Intimbereich berührt hatte. Er war laut Anklage erst Pflegevater und später "väterliche Vertrauensperson" des Mädchens. Dieses war während der Taten zwischen neun und 16 Jahre alt.
Insgesamt sah das Gericht den Mann mehrerer Vergehen schuldig: Er wurde wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, des schweren sexuellen Missbrauchs in vier Fällen, der Vergewaltigung in einem Fall und des schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in sieben Fällen verurteilt.