Zur Erklärung: Viele Kommunen auch in der Westpfalz wollten und mussten dem Entschuldungsfonds des Landes beitreten, um von ihren hohen Schuldenbergen runter zu kommen. Im Gegenzug fordert die Landesregierung, dass die Kommunen küftig ausgeglichene Haushalte vorlegen. Bei vielen geht das nur, wenn sie die Grundsteuer B anheben.
Auch im Kreis Kaiserslautern sei das geschehen, schreibt Leßmeister in seinem Brief an die Landesregierung. "Trotz massiver Widerstände in den kommunalen Räten" hätten einige Kommunen die Grundsteuer B bis auf 750 Prozent angehoben. Einige andere hätten sich geweigert und der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass sie das Risiko eingehen, dass ihr Haushalt nicht genehmigt wird und sie in dieser Zeit nur wenig Geld ausgeben können.
Kreis Kusel: Weniger hohe Grundsteuer
Was Leßmeister wütend macht, ist eine neue Regelung im benachbarten Kreis Kusel. Auch dort hatte es in verschiedenen Ortsgemeinden Proteste dagegen gegeben, dass die Grundsteuer B zum Teil drastisch angehoben werden muss. In Bosenbach zum Beispiel waren zeitweise Ortgemeinderat und Ortsbürgermeister zurückgetreten.
Ratsmitglieder bleiben bei Rücktritt Ortsbürgermeister und Beigeordnete aus Bosenbach machen erst einmal weiter
Ortsbürgermeister und Beigeordnete von Bosenbach im Kreis Kusel machen erst einmal weiter. Das aus einem bestimmten Grund. Die Ratsmitglieder bleiben dagegen bei ihrem Rücktritt.
Es kam also zu einem Gespräch zwischen dem Innenministerium und dem Kuseler Landrat Otto Rubly (CDU). Das ergab, dass es dort ausreicht, wenn die Kommunen ihre Grundsteuer maximal auf 600 Prozent erhöhen - und die Haushalte würden trotzdem genehmigt.
Landrat Leßmeister aus Kaiserslautern fordert Gleichbehandlung
Ein Unding, kritisiert der Kaiserslauterer Landrat Leßmeister in seinem Brief an die Landesregierung. "Gegenüber unseren Kommunen hatten wir immer betont, dass grundsätzlich eine Einzelfallbetrachtung erfolgt und in Gesprächen mit der jeweiligen Kommune konstruktiv nach entsprechenden Lösungen gesucht wird." Jetzt aber weiche die Landesregierung von der Linie ab, dass unbedingt ausgeglichene Haushalte vorgelegt werden müssten - egal, wie hoch die Grundsteuer angehoben werden müsse.
Außerdem bezweifelt Leßmeister, dass diese Grenze von 600 Prozent, auf die die Grundsteuer B in den Kommunen des Kreises Kusel maximal angehoben werden soll, überhaupt rechtlich einwandfrei ist. Denn seiner Meinung nach könne diese Grenze nicht eine Kreisverwaltung, sondern nur die Landesregierung festlegen. Und das habe sie bisher nicht getan.
Wer hat die Obergrenze im Kreis Kusel gesetzt?
Allerdings hat sich das Gespräch zwischen Staatssekretärin und Landrat im Kreis Kusel nach SWR-Informationen anders zugetragen, als Leßmeister annimmt. Danach hat der Kreis Kusel die Obergrenze von 600 Prozent genannt - und die Staatssekretärin auf ein früheres Schreiben des Ministeriums verwiesen, wonach die Kreise bei den Grundsteuern "mit Augenmaß vorgehen" sollten. Das würde bedeuten, dass die bisherigen Regeln der Landesregierung auch weiterhin gelten - und auch nie außer Kraft gesetzt wurden.
Anfrage an die Landesregierung
Leßmeister fordert von der Landesregierung, dass sie bei diesem Thema "Klarheit schafft", schließlich warteten zahlreiche Kommunen im Kreis Kaiserslautern noch darauf, dass ihr Haushalt genehmigt wird. Auch der Landtag wird sich demnächst mit diesem Thema befassen müssen: Denn der CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Klein hat dazu eine Anfrage an die Landesregierung gestellt.
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