Über drei Promille

Betrunkene attackiert Nachbarin in Rammelsbach mit Hammer

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Verena Lörsch
Verena Lörsch

In Rammelsbach im Kreis Kusel hat eine Frau ihre Nachbarin mit einem Hammer angegriffen. Als die Polizei eintraf, warf die 43-Jährige mit einem Messer nach einem Polizisten.

Eine betrunkene Frau hat in Rammelsbach im Kreis Kusel ihre Nachbarin mit einem Hammer angegriffen.
Eine betrunkene Frau hat in Rammelsbach im Kreis Kusel ihre Nachbarin mit einem Hammer angegriffen.

Die Polizei hat in Rammelsbach im Kreis Kusel eine betrunkene Frau festgenommen, die zuvor ihre Nachbarschaft aufgeschreckt hatte.

Polizei stoppt Frau aus Rammelsbach mit Hammer

Wie ein Sprecher der Polizei mitteilte, hatte eine 67-jährige Nachbarin der Frau die Polizei gerufen und erklärt, die 43-jährige betrunkene Frau habe sie mit einem Hammer angegriffen.

"Glücklicherweise wurde die Frau dabei nur leicht verletzt, weil sie dem Schlag ausweichen konnte."

Daraufhin habe die Angreiferin zudem noch das Auto der 67-Jährigen beschädigt und die Haustür eines weiteren Nachbarn, so die Polizei weiter.

Betrunkene greift auch Polizei aus Kusel an

"Als die Polizeibeamten eintrafen, hatte sich die 43-Jährige bereits in ihr Haus zurückgezogen und begann während der Anzeigenaufnahme plötzlich damit, Gegenstände von ihrem Balkon zu werfen", mitunter ein Blumentopf, so die Polizei. Die Frau habe auch ein Messer gezielt in die Richtung eines Polizisten geworfen, der noch rechtzeitig ausweichen konnte.

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Die Polizei nahm die 43-Jährige daraufhin fest und legte sie in Handschellen. Wie ein Sprecher mitteilte, ist die Frau bereits polizeibekannt. Ein erster Alkoholtest zeigte einen Wert von drei Promille an. "Da sie mutmaßlich auch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, wurde ihr durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen", so die Polizeiinspektion Kusel. Die Ergebnisse lägen noch nicht vor.

Angreiferin in Psychiatrie gebracht

Die Frau wurde anschließend in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung gebracht. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet.