Der seit Jahren andauernde Streit um Erdablagerungen eines Bauunternehmens aus dem Kreis Kaiserslautern geht in eine neue Runde. Seit Dezember liegt auch bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd eine Akte zu dem Unternehmen auf dem Tisch. Dabei geht es um im Otterberger Ortsteil Weinbrunnerhof abgeladenen Bauschutt: laut SGD eine nicht genehmigte Deponie.
Bauschutt soll laut SGD entfernt werden: Bauunternehmer reicht Widerspruch ein
Die Behörde forderte vom Bauunternehmer, den Schutt zu entfernen. Doch dieser sogenannten Beseitigungsanordnung haben der Unternehmer sowie sein Vater, der Grundstückseigentümer, jetzt widersprochen, berichtet Hannes Kopf, Präsident der Behörde. Begründet wurde der Widerspruch noch nicht, so Kopf.
Erst kürzlich hat das Amtsgericht Kaiserslautern den Vater des Bauunternehmers, einen Landwirt aus dem Kreis Kaiserslautern, in einer anderen Sache in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Der Sohn hat in dem Prozess als Zeuge ausgesagt. Laut Gericht hat das Unternehmen mit Diesel verunreinigtes Erdreich einer nicht genehmigten Tankstelle im Wald bei Otterberg-Drehenthalerhof entsorgt.
Dagegen hat der Anwalt des Verurteilten aber Berufung eingelegt. Um Kosten zu sparen, soll er den mit Diesel verunreinigten Boden unter dieser Tankstelle auf Forstwegen in der Nähe von Otterberg abgeladen haben.
Unternehmer hatte gefälschte Unterlagen vorgelegt
Das soll aber aufgeflogen sein, weshalb diese verseuchte Erde vom Angeklagten wieder weggebracht wurde. Wohin? Das hat auch das Amtsgericht Kaiserslautern in seiner Verhandlung nicht eindeutig herausgefunden. Sicher ist, dass der Mann dem Gericht unter anderem ein gefälschtes Dokument einer Entsorgungsfirma vorgelegt hatte. Die Erde ist dort nie entsorgt worden, wie der Angeklagte später selbst auch zugegeben hat.
Mitarbeiter tat Verurteiltem einen "Gefallen"
Ein Mitarbeiter dieser Entsorgungsfirma gab zu, dass er dem Angeklagten einen "Gefallen" tat und für ihn den Nachweis fälschte. Der Mitarbeiter hat deshalb auch seinen Job verloren.
Ein anderer Mitarbeiter der Entsorgungsfirma hatte im Prozess ausgesagt, dass bei der Überprüfung im firmeninternen System ein echter Nachweis eines Wiegescheins gefunden wurde. Dieser soll dann aber storniert worden sein. Später wurden an diesem Wiegeschein mehrmals Datum und Gewicht der angeblichen Wiegung von Erdmaterial geändert – diese verfälschte Version wurde dem Gericht dann vorgelegt.