Der rheinland-pfälzische Justizminister hat zurückhaltend auf Forderungen reagiert, Klimaaktivisten nach Verkehrsblockaden in Schnellverfahren abzuurteilen. Man müsse den Einzelfall betrachten.
Die Forderung nach einer generellen Verurteilung der Aktivistinnen und Aktivisten der sogenannten Letzten Generation im Expressverfahren sieht der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin (FDP), skeptisch. Im Interview mit SWR Aktuell Rheinland-Pfalz sagte er, entscheidend sei immer der Einzelfall.
Zuvor hatte Mertins baden-württembergische Amtskollegin Marion Gentges (CDU) solche Schnellverfahren ins Gespräch gebracht. Mertin sagte, ein beschleunigtes Verfahren setze voraus, dass es ein einfach gelagerter Fall sei, alle Beweismittel vorlägen und die Täter festgestellt seien.
Möglichkeit für beschleunigte Verfahren bestehen bereits
Der Minister sagte wörtlich: "Das ist nicht so ganz sicher bei den Klimaaktivisten, ob der Fall einfach ist oder nicht. (…) Es gibt eben Gerichte, die es mal als nicht strafwürdig bewertet haben und andere als strafwürdig."
Es sei die Frage, ob im jeweiligen Einzelfall die Grenze dessen, was man dulden müsse, überschritten sei, wenn sich Menschen am Asphalt festklebten. Mertin sagte weiter, der Wunsch, es müsse schnell gehen und "die Strafe auf dem Fuße folgen", habe der Gesetzgeber schon vorgesehen, "aber nur unter ganz bestimmten, eingeschränkten Voraussetzungen."
BW-Justizministerin: Voraussetzungen für Expressverfahren sind gegeben
Die baden-württembergische Justizministerin hingegen vertritt die Ansicht, dass Verkehrsblockaden von Klimaaktivistinnen und -aktivisten grundsätzlich geeignet seien, im beschleunigten Verfahren behandelt zu werden. Unter Verweis auf die Voraussetzungen des leicht zu führenden Nachweises und eines nicht allzu komplizierten Sachverhaltes sagte sie: "Beide Voraussetzungen liegen bei diesen Straftaten vor."